Nachrücken von Ersatzmitgliedern
Hallo,
bei uns im Betrieb hat es eine Listenwahl gegeben. Es gibt 15 BR-Mitglieder, davon 6 Frauen (mind. 5 hätten es sein sollen).
Die Liste 1 stellte 8 Personen (davon 3 Frauen), die alle die Wahl angenommen haben. Somit ist die Liste 1 ausgeschöpft.
Ich (männlich) bin aufgrund der meisten Stimmen das erste Ersatzmitglied aller Ersatzmitglieder. Nun meine zwei Fragen zum Nachrücken speziell in Bezug auf die Liste 1:
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Wenn ein männliches BR-Mitglied von der Liste 1 zu einer geladenen Sitzung verhindert ist, rücke ich automatische nach bzw. muss ich eingeladen werden, da ich das erste Ersatzmitglied bin und die Liste 1 ausgeschöpft ist?
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Wenn ein weibliches BR-Mitglied von der Liste 1 zu einer geladenen Sitzung verhindert ist, rücke ich automatische nach bzw. muss ich eingeladen werden, obwohl dann "nur" noch fünf weibliche BR-Mitglieder an der Sitzung teilnehmen können? Die Mindestzahl von fünf wäre ja gewährleistet.
Vielen Dank.
Community-Antworten (1)
15.03.2010 um 11:32 Uhr
@ fuchsit, ich entnehme der Fragestellung, dass die Liste 1 keine Ersatzmitglieder hat, also 8 Kandidaten hatte, die alle im BR sind. Es ist dann das Ersatzmitglied aus der Vorschlagsliste zu nehmen, auf die nach der Verhältniswahl der nächste Sitz gefallen wäre. Dabei muss aber berücksichtigt werden, dass das Geschlecht in der Minderheit entsprechend seinem zahlenmäßigen Verhältnisses vertreten ist. Siehe auch Kommentat von Däubler zu § 25 BetrVG ab Rn 26.
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