Festsetzung von stellvertretender Abteilungsleitung - welche Rechte hat der BR?
Hallo zusammen,
welche Rechte hat der BR bei der Festsetzung von stellvertretenden Abteilungsleitungen?
Vielen Dank.
Cleo
Community-Antworten (2)
30.06.2006 um 15:51 Uhr
Der BR hat wohl nicht mehr als das Recht, die Entscheidung des Arbeitgebers zur Kenntnis zu nehmen. Anderes könnte nur gelten, wenn die Zuweisung der Stellvertreter-Funktion einer Versetzung im Sinne des § 99 BetrVG gleichkäme. Das erscheint aber eher zweifelhaft.
30.06.2006 um 16:14 Uhr
Ich verstehe die Frage nicht? Wie kann der AG eine Stelle festsetzen? Entweder es ist eine Versetzung oder die Stelle wird neu geschaffen, dann müßte doch eine innerbetriebliche Stellenausschreibung vorgenommen werden(Neueinstellung) Beides unterliegt § 99 BetrVG. Eine Änderungskündigung käme auch noch in Frage. Schließlich hat der BR doch zu prüfen, stimmt die Eingruppierung, die Arbeitszeit und das Aufgabengebiet.
Verwandte Themen
Zum einköpfigen BR gewählt
ÄlterHallo, liebe Kollegen! Vor kurzer Zeit wurde ich zum neuen, einköpfigen BR gewählt. Arbeite für das Unternehmen erst seit knapp 10 Monaten und bin aufgrund meines Alters (1988 geb.) natürlich noch
Posten verloren
ÄlterHallo liebe BR- Kollegen in ganz Deutschland, ich habe mal wieder als neuer BRV eine Frage an Euch: Folgender Fall.: Eine Mitarbeiterin im Einzelhandel arbeitet seit ca. 3-4 Jahren als stellvertrete
Aufteilung einer Abteilung & Versetzung der Abteilungsleitung zum Spezialisten
ÄlterHallo zusammen, wir haben eine Abteilung in der der/die Abteilungsleitung nicht die gewünschten Aufgaben erfüllt, die laut Stellenbeschreibung gefordert wurden. In den letzten 12 Monaten hat sich rau
Umstellung Schichtplan
ÄlterHallo zusammen, ich hab ein vermutlich komplexeres Thema und hoffe ihr könnt mir weiter helfen. Bei uns im Betrieb gibt es in einer Abteilung ein 21-Schichtmodell. Theoretisch müssen laut BV alle
Weitergabe von Informationen nach BR- Sitzungen
ÄlterHallo an die Runde. Nach unserer letzten BR-Sitzung und dem darauf folgenden Monatsgespräch mit unserer GL hat ein Mitglied des BR nach Beendigung der Gespräche sofort danach ihre Abteilungsleitung üb