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Dieser Beitrag ist vor 20 Jahren entstanden. Gesetzliche Regelungen und Rechtsprechung können sich seitdem geändert haben.

Arbeitszeit - kann ein AN sich gegen einen Schichtwechsel wehren?

D
data653
Jan 2022 bearbeitet

Ich bin Altenpflegerin und Arbeite in einem kleinen Pflegeheim (48) Bew.alleine als Nachtwache, ich bin fest für die Nachtwache eingestellt , einen BR gibt es bei uns nicht (sehr zum Nachteil für uns)weil unsere Heimleitung das nicht wünscht. Sollte es in unserem Haus zu einer Umstrukturierung kommen,was schon erwähnt wurde, kann man dann einfach meinen Vertrag ändern so dass ich auch im Tagdienst Arbeiten muss ? Könnte ich mich dagegen wehren?

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Community-Antworten (2)

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Rollie

30.06.2005 um 00:43 Uhr

... einen BR gibt es bei uns nicht (sehr zum Nachteil für uns)weil unsere Heimleitung das nicht wünscht.

Ich kenne eigentlich keine Firma, in der ein Betriebsrat auf Wunsch des AG's gegründet wird. Ihr braucht keine Erlaubnis des AG's zur Gründung eines Betriebsrats.

Sollte es in unserem Haus zu einer Umstrukturierung kommen,was schon erwähnt wurde, kann man dann einfach meinen Vertrag ändern so dass ich auch im Tagdienst Arbeiten muss ? Könnte ich mich dagegen wehren?

Du könntest Dich dahin gehend wehren, in dem der Änderungsvertrag nur unter Vorbehalt angenommen wird und Du ihn rechtlich anfechtest. Dann wird vor Gericht entschieden, ob die Vertragsänderung rechtens ist.

B
Barbara

30.06.2005 um 13:24 Uhr

hallo,

wenn Du explizit einen Arbeitsvertrag mit dem Zusatz, Altenpflegerin im Nachdienst, oder Einstellung als Nachtwache hast, kann der AG nur über eine bereits angesprochene Änderungskündigung reagieren. Sollte er AG eine Reorganisation vornehmen und dieser Zusatz in deinem Vertrag nicht existieren z.B. Einstellung als Altenpflegerin, gibt es leider kaum Möglichkeiten für dich den Tagdienst zu umgehen.

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