Freistellung nach §37 - gibt es dafür einen Richtwert?
Hallo,
gibt es einen Richtwert wieviel Zeit ich als Betriebratsmitglied nach §37 BetrVG für meine Betriebsratstätigkeit/ -aufgaben freigestellt werden kann bzw. muss.
Danke Suse
Community-Antworten (8)
29.06.2006 um 17:01 Uhr
nach §37 (6) soviel Zeit wie die Schulungen benötigen, die nach Beschluss des BR für Dich erforderlich sind, und nach §37 (7) drei, bzw. vier Wochen in der Amtszeit von vier Jahren
29.06.2006 um 17:10 Uhr
Suse, es gibt keine Richtwerte! Entscheidend ist die Erforderlichkeit und die kann selbst innerhalb eines Gremiums sehr unterschiedlich sein!
29.06.2006 um 17:12 Uhr
Ja Suse, gibt es.
Und zwar sind das so max. ca. 1.760 Std. im Jahr. Da der AG Dich, mal ausgenommen der Betrieb geht kaputt wenn du nicht da bist, für die BR-Arbeit freistellen muss, kann das durchaus bedeuten, dass Du jeden Arbeitstag (ca 220 pro Jahr) 8 Std. lang (vorausgesetzt Dein Tarifvertrag regelt einen 8-Std.-Tag) Betriebsratsarbeit machst, wenn es denn erforderlich ist. Mehr Stunden im Jahr würde fast bedeuten, dass Du BR-Arbeit außerhalb der Arbeitszeit und/oder im Urlaub machst.
Im Ernst, es gibt keine zeitliche Begrenzung, BR ist dann wenn es notwendig ist.
Viel Spaß
30.06.2006 um 01:06 Uhr
Nein Suse die Erforderlichkeit legt der Betriebsrat fest, die Freistellung gemäß §37(2)BetrVG. Gut wäre es wenn es für Euch oder Dich begründbar bleibt. Es muss nur ein entsprechender Beschluss in einer BR-Sitzung erfolgen. Am besten, wenn möglich fertigt Ihr/Du Tagesprotokolle, dann ist die Freistellung jederzeit gerichlich belegbar und Du bist auf der sicheren Seite.
30.06.2006 um 01:17 Uhr
BR-Mausi,
seit wann kann ein BR-Gremium festlegen, ob meine Tätigkeit als BR erforderlich ist oder nicht! Die Antwort ist Quatsch; 6 - setzen ; Hausaufgaben bis nächste Woche: Lesen einer Kommentierung zum § 37 BetrVG
03.07.2006 um 00:02 Uhr
Fayence,
vielen Dank für den klugen Rat. es ging nicht darum ob ein BR-Gremium meine BR-Tätigkeit für erforderlich hält oder nicht. Die Freistellungen sollten aber schon beschlossen worden sein. In einem funktionierenden Gremium ist dies eigentlich auch nicht das Problem. oder wie läuft das so bei Euch?
03.07.2006 um 01:12 Uhr
BR-Mausi, wie das bei uns läuft?
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Ein Kollege ruft mich z.B. an und bittet mich in meiner Eigenschaft als BR um ein Gespräch.
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Ich vertröste den Kollegen, weil ich erst durch das BR-Gremium einen Beschluss fassen lassen muss, damit ich mich für meine BR-Tätigkeit von meiner Arbeit freistellen lassen darf.
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Nach der BR-Sitzung rufe ich diesen Kollegen hocherfreut an, um ihm mitzuteilen, dass ich nun legitimiert bin, mich für dieses Gespräch von meiner Arbeit freistellen zu lassen.
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Der Kollege freut sich, hat sich das kleine Problem doch inzwischen erledigt und inzwischen einem größeren Platz gemacht! Aber ein zeitnahes Gespräch ist jetzt ja möglich.
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Für die Zukunft werde ich für solche oder andere Gelegenheiten vorsichtshalber ein paar Vorratsbeschlüsse fassen lassen und mir diese in die Schreibtischschublade legen!
Und jetzt bist Du dran, mir/uns zu schildern, wie dass denn so bei Euch mit den Freistellungsbeschlüssen gem. §37 Abs. 2 BetrVG gehandhabt wird.
Oder bist Du vielleicht auf einem ganz falschen Dampfer und meinst Freistellungen gem. § 38 BetrVG?
03.07.2006 um 11:30 Uhr
@Fayence Jetzt bin ich mir mal nicht sicher, ob Du die geneigte Leserschaft hier necken willst! Du musst dem Schalk faustdick im Nacken haben!
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