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Europaweite Fremdanbieter-Ausschreibung - Mitbestimmung?

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iwimnia
Jan 2018 bearbeitet

Hallo Unser Arbeitgeber (ö.D.) hat einen Teil-Arbeitsbereich (7 Mitarbeiter von 360) europaweit für Fremdanbieter ausgeschrieben. Die MA sollen bei Wegfall ihrer Arbeitsstellen anderweitig eingesetzt werden. Besteht eine grundsätzliche Pflicht des AG, den BR vor einer solchen Ausschreibung zu unterrichten bzw. sogar die Zustimmung einzuholen? Wir sind alle neu im BR, deswegen Entschuldigung für die wahrscheinlich "blöde" Frage.

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Community-Antworten (6)

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Z.Ickig

29.06.2006 um 17:31 Uhr

Lest mal die §§ 111, 112 BetrVG, da sind die Beteiligungsrechte geregelt. Hier ist aber aufgrund der beschriebenen Konstellation ( 7 von 360 Mitarbeitern) zweifelhaft, ob es sich überhaupt um eine Betriebsänderung handelt. § 111 Nr. 1-5 zählen abschließend auf, was als Betriebsänderung gelten soll. Euer Fall scheint da nicht so recht reinpassen zu wollen, denn bloß anhand der Mitarbeiterzahl kann es sich nicht um einen wesentlichen Betriebsteil handeln.

Eure Zustimmung zu seiner geplanten Maßnahme braucht er jedenfalls nicht einzuholen; das ist das Phänomen der unternehmerischen Freiheit.

Ich denke aber, er wird zu den anschließenden "Versetzungen" odnungsgemäß anhören müssen, § 99 BetrVG.

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Fayence

30.06.2006 um 00:30 Uhr

Ich habe leise Zweifel, dass Dir die Antwort von Z.Ickig weiter hilft (sorry).

Um was geht es Dir? Um die Ausschreibung oder um den Wegfall der Arbeitsstellen?

Und seid Ihr ein Betriebs- oder ein Personalrat?

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iwimnia

30.06.2006 um 09:06 Uhr

@ Fayence Es geht eigentlich nur um die Ausschreibung. Der AG hat uns erst informiert, als die Ausschreibung schon draußen war. Dazu die Frage: Fehlende Info = Verstoß gegen Gesetz oder einfach nur "schlechte Manieren"? Wir sind ein BR. Danke

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Fayence

30.06.2006 um 11:06 Uhr

iwimnia, unaufgefordert muss der AG Arbeitsplätze sowieso nicht intern ausschreiben. Falls Ihr keine diesbezügliche Absprache mit dem AG getroffen habt, solltet ihr dieses gem. § 93 BetrVG nachholen.

Genutzt hätte Euch die Kenntnis dieser Ausschreibung allerdings nichts, da die Arbeitsplätze eh fremdbesetzt werden sollen! Davon abgesehen, muss der AG den BR auch nicht über die Ausschreibungen an sich informieren.

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Bernd

30.06.2006 um 11:44 Uhr

@Fayence

Der AG muss wohl informieren und zwar mindestens über den Wirtschaftsausschuss. Entsprechend § 80 auch den BR direkt. Es geht nicht um die Ausschreibung von Arbeitsplätzen sondern hier wohl um ein Outsourcing.

Da kann dann übrigens auch eine Abteilung mit 7 Personen eine für den Unternehmenskernprozess bedeutende Funktion haben. Somit wäre der Sachverhalt Betriebsänderung wohl gegeben.

Wie soll der BR das prüfen, wenn er keinerlei Infos hat. Also ran, schickt den Wirtschaftsausschuss ins Rennen. Er soll die nötigen Infos holen, zur Not über Einigungsstelle.

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Fayence

30.06.2006 um 12:13 Uhr

bernd, auf meine konkrete Nachfrage, hat sich iwimnia sehr klar dazu geäussert, dass es lediglich um die Ausschreibungen geht! Ich sehe daher keinen Grund, von einem fehlenden Informationsstand auszugehen; dementsprechend dürfte auch das Thema "Outsourcing" gegessen sein.

Prinzipiell hast Du natürlich Recht, der BR wäre aber auch über z.B. den § 92 BetrVG zu beteiligen, weitere Möglichkeiten hat Z.Ickig bereits benannt.

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