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Kündigungsfrist Ersatzmitglied?

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maxel2
Nov 2016 bearbeitet

Hallo, bin bis 31.05.06 im Betriebsrat tätig gewesen. Habe jetzt eine Frage. Wenn ein Mitglied aus dem jetztigen Betriebsrat verhindert ist, muß ja der nächste mit den höchsten Stimmen von der Liste teilnehmen (das bin in dem Fall ich). Was habe ich dann für eine Kündigungsfrist ab der Teilnahme an der Versammlung als Stellvertreter?

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Community-Antworten (7)

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Morgana

29.06.2006 um 12:14 Uhr

Nach dem Ausscheiden aus dem BR hast Du erst einmal einen Kündigungsschutz von 1 Jahr. Der Kündigungsschutz für Ersatzmitglieder beträgt 1/2 Jahr, ab dem Tag der Einladung.

FB
Frank B.

29.06.2006 um 12:16 Uhr

Die Frage verwundert mich etwas. Wenn du im BR tätig warst und nicht nur Kaffee getrunken hast, müsstest du eigentlich diese Frage nicht stellen.

Ersatzmitglieder, welche als ordentliche Mitglieder an einer Sitzung teilnehmen, fallen unter §15 KSchG, also ein Jahr Kündigungsschutz.

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Morgana

29.06.2006 um 13:07 Uhr

Sorry, natürlich haben Ersatzmitglieder 1 Jahr Kündigungsschutz. Die Rechnung beginnt bei jeder Ladung neu.

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maxel2

29.06.2006 um 13:08 Uhr

Ich weiß das ich nach Ende der Amtszeit ein Jahr Kündigungsschutz habe. Aber wie das mit den Ersatzmitglieder ist kann mir keiner sagen, die einen sagen ein halbes Jahr andere wieder ein Jahr ab Teilnahme an einer Sitzung. Morgana schreibt ein halbes Jahr, Frank schreibt ein volles Jahr.

Und übrigens ich bin kein Kaffeetrinker.

FB
Frank B.

29.06.2006 um 13:15 Uhr

Ich habe es etwas überspitzt gemeint auf deine Einleitung bezogen. ;-)

Morgana hat sich ja bereits korrigiert, da das Erstzmitglied mit der Teilnahme! an der Sitzung zum ordentlichen Mitglied wird, berechnet sich die Frist dann immer neu!

S
stinker

29.06.2006 um 20:56 Uhr

Nicht die Teilnahme an einer Sitzung ist ausschlaggebend für die Frist von einem Jahr. Die 1-Jahresuhr beginnt dann zu ticken, wenn das Betriebsratsmitglied das ersetzt wurde wieder für die BR-Tätigkeit zur Verfügung steht. z.B. Ein BRM geht für 2 Wochen in Urlaub. Das Ersatzmitglied rückt nicht einfach nach für eine oder zwei regelmässige Sitzungen, es rückt für den gesamten Zeitraum nach (BR-Arbeit ist nicht nur an einer Sitzung teilzunehmen) und zwar von dem Moment an wo der BRM verhindert ist bis es wieder da ist.

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maxel2

30.06.2006 um 12:18 Uhr

Mich interessiert das so, weil ich auf der letzten BR-Sitzung (ich war als Ersatzmitglied geladen) erfahren und gelesen habe, daß ich gekündigt werde. Nun bin ich zur Zeit noch in der Elternzeit diese endet am 28.10.2006. Habe also erstmal bis zum 31.05.2007 meine einjährige Kündigungsfrist von der Amtszeit als BR-Mitglied. Und dann läuft die normale 3-Monatige Kündigungsfrist. Ich bin das stimmenhöchste Ersatzmitglied, deshalb wollte ich gern wissen, wie das läuft mit den Kündigungsfristen. Man klammert sich dann an jeden Strohhalm und wenn es nur 2 Wochen länger zum arbeiten sind. Vielen Dank für Eure Antworten.

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