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Dieser Beitrag ist vor 19 Jahren entstanden. Gesetzliche Regelungen und Rechtsprechung können sich seitdem geändert haben.

Arbeitnehmerkündigung Urlaub muss ausgezahlt werden - wie läuft die Berechnung dafür?

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daggi
Jan 2018 bearbeitet

Hier im Haus soll jemand seinen Urlaub ausgezahlt bekommen - da derjenige gekündigt hat und ihn nicht mehr komplett nehmen kann. Wie läuft die Berechnung dafür? Hier bekommt man gesagt: Das Monatsbruttogehalt geteilt durch 30 Arbeitstage. Dann erhält man den "Tagessatz". Ist das richtig? Ich hätte gedacht, man legt 20 Arbeitstage zugrunde? Zur Info: Wir bekommen kein separates Urlaubsgeld. Wäre schön, wenn mir jemand Auskunft geben kann, wie es bei Euch im Unternehmen geregelt ist.

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Community-Antworten (2)

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DocPille

29.06.2006 um 12:29 Uhr

Hallo ,

am besten schaust Du mal folgendes an,da sind auch Berechnungsbeispiele dabei:

http://212.23.128.174/linebreak4/mod/netmedia_document/data/85%20Urlaubsentgelt_Berechnung%20und%20Abgeltungsanspruch.pdf

Ich hoffe damit geholfen zu haben.

D
daggi

29.06.2006 um 13:16 Uhr

Vielen Dank, das hilft uns schon mal weiter.

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