Dokumentation der BR Zeit bei nicht freigestellten
Servus zusammen ist es statthaft/erlaubt, dass sich der Kollege der sich zu BR Tätigkeit vom Arbeitsplatz entfernt beim Vorzimmer des Chefs abmelden und bei Rückkehr wieder anmelden muss---mit der klaren Ansage dass dort STunden und Minuten gezählt und addiert werden um festzustellen welcher Zeitaufwand für BR Tätigkeit entsteht? Bitte keine Meinungen....Fakten. Danke
Community-Antworten (9)
23.07.2018 um 20:40 Uhr
Meiner Meinung nach.....Ja!
23.07.2018 um 21:19 Uhr
Das BRM muss sich zur BR-Arbeit abmelden. Eine Regelung, die so detailliert vorgibt, wie die Abmeldung zu erfolgen hat, würde aber zunächst einmal dem MBR des BR unterliegen. Allerdings macht es auch wenig Sinn, sich da als BR quer zu stellen. Zumindest solange nicht irgendwann ein Vorgesetzter auf die Idee kommt, die Zeit sei zu lange, hätte ich gegen ein solches Abmelden nichts einzuwenden.
23.07.2018 um 22:46 Uhr
Naja, das käme natürlich auch darauf an, wie der Betrieb organisiert ist und wie weit die Wege sind. Außerdem: DIe Abmeldung und Rückmeldung erfolgt, um dem AG die Möglichkeit zu geben, dem Arbeitsausfall entgegen zu wirken. Wenn das BRM sich deshalb beim direkten Vorgesetzten abmelden muss, dann reicht das. Eine zweite Abmeldung ist nicht erforderlich.Wenn der Chef die Zeiten wissen will, kann er dort nachfragen. DIe klare Ansage, dass dort die Minuten gezählt werden, spricht eher dafür, dass hier BRM eingeschüchtert werden sollen. Ich würde jedenfalls versuchen, diese Aussage schriftlich zu bekommen.
23.07.2018 um 23:28 Uhr
aber auch Minutenzählen ist seitens des AGs erlaubt......
24.07.2018 um 00:20 Uhr
Lass ihn doch die Minuten zählen. Spielt für deine BR-Arbeit doch keine Rolle. Der § 37 Abs 2 kennt keine Beschränkungen.
24.07.2018 um 00:48 Uhr
Betriebsratsmitglied: verpflichtet zur Abmeldung am Arbeitsplatz ... https://www.dgbrechtsschutz.de/.../arbeitsrecht/.../betriebsratsmitglied-verpflichtet-zur-...
24.07.2018 um 15:47 Uhr
..interessanter ist ja die Frage wie man sich verhalten soll bei BR-Arbeit am Arbeitsplatz selber, ich habe z.B. ein Einzelbüro, schlage da öfter was im Fitting nach, recherchiere im Netz oder führe ein Gespräch mit einem Mitarbeiter.
Jedes mal spontan ab- und wieder anmelden? Zumal mein Vorgesetzter nur per eMail erreichbar ist, selten per Handy da er in einer anderen Stadt sitzt?
Ein BR-Büro haben wir nicht, auch keine festen Sprechzeiten
24.07.2018 um 16:19 Uhr
FragevomBR wenn es keinen stört dann machst Du einfach so weiter. Wenn der AG will, dass Du Dich abmeldest obwohl kein Vorgesetzter vor Ort ist, dann soll er Dir halt sagen wie er es gern hätte. Z.B durch eine Email.
26.07.2018 um 13:20 Uhr
Hatte ein Gerichtsurteil dass auch bei BR ARbeit am Gehaltsbezugsplatz das abmelden vorsieht
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