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Dokumentation der BR Zeit bei nicht freigestellten

B
betriebsratten
Jul 2018 bearbeitet

Servus zusammen ist es statthaft/erlaubt, dass sich der Kollege der sich zu BR Tätigkeit vom Arbeitsplatz entfernt beim Vorzimmer des Chefs abmelden und bei Rückkehr wieder anmelden muss---mit der klaren Ansage dass dort STunden und Minuten gezählt und addiert werden um festzustellen welcher Zeitaufwand für BR Tätigkeit entsteht? Bitte keine Meinungen....Fakten. Danke

65509

Community-Antworten (9)

J
Jannipa

23.07.2018 um 20:40 Uhr

Meiner Meinung nach.....Ja!

C
celestro

23.07.2018 um 21:19 Uhr

Das BRM muss sich zur BR-Arbeit abmelden. Eine Regelung, die so detailliert vorgibt, wie die Abmeldung zu erfolgen hat, würde aber zunächst einmal dem MBR des BR unterliegen. Allerdings macht es auch wenig Sinn, sich da als BR quer zu stellen. Zumindest solange nicht irgendwann ein Vorgesetzter auf die Idee kommt, die Zeit sei zu lange, hätte ich gegen ein solches Abmelden nichts einzuwenden.

A
AlterMann

23.07.2018 um 22:46 Uhr

Naja, das käme natürlich auch darauf an, wie der Betrieb organisiert ist und wie weit die Wege sind. Außerdem: DIe Abmeldung und Rückmeldung erfolgt, um dem AG die Möglichkeit zu geben, dem Arbeitsausfall entgegen zu wirken. Wenn das BRM sich deshalb beim direkten Vorgesetzten abmelden muss, dann reicht das. Eine zweite Abmeldung ist nicht erforderlich.Wenn der Chef die Zeiten wissen will, kann er dort nachfragen. DIe klare Ansage, dass dort die Minuten gezählt werden, spricht eher dafür, dass hier BRM eingeschüchtert werden sollen. Ich würde jedenfalls versuchen, diese Aussage schriftlich zu bekommen.

G
ganther

23.07.2018 um 23:28 Uhr

aber auch Minutenzählen ist seitens des AGs erlaubt......

K
kratzbürste

24.07.2018 um 00:20 Uhr

Lass ihn doch die Minuten zählen. Spielt für deine BR-Arbeit doch keine Rolle. Der § 37 Abs 2 kennt keine Beschränkungen.

C
Challenger

24.07.2018 um 00:48 Uhr

Betriebsratsmitglied: verpflichtet zur Abmeldung am Arbeitsplatz ... https://www.dgbrechtsschutz.de/.../arbeitsrecht/.../betriebsratsmitglied-verpflichtet-zur-...

F
FrageVomBr

24.07.2018 um 15:47 Uhr

..interessanter ist ja die Frage wie man sich verhalten soll bei BR-Arbeit am Arbeitsplatz selber, ich habe z.B. ein Einzelbüro, schlage da öfter was im Fitting nach, recherchiere im Netz oder führe ein Gespräch mit einem Mitarbeiter.

Jedes mal spontan ab- und wieder anmelden? Zumal mein Vorgesetzter nur per eMail erreichbar ist, selten per Handy da er in einer anderen Stadt sitzt?

Ein BR-Büro haben wir nicht, auch keine festen Sprechzeiten

M
Moreno

24.07.2018 um 16:19 Uhr

FragevomBR wenn es keinen stört dann machst Du einfach so weiter. Wenn der AG will, dass Du Dich abmeldest obwohl kein Vorgesetzter vor Ort ist, dann soll er Dir halt sagen wie er es gern hätte. Z.B durch eine Email.

B
betriebsratten

26.07.2018 um 13:20 Uhr

Hatte ein Gerichtsurteil dass auch bei BR ARbeit am Gehaltsbezugsplatz das abmelden vorsieht

http://www.business-netz.com/Betriebsrat/Freistellung-Betriebsrat-Abmelden-zur-Betriebsratsarbeit-erfolrderlich

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