Erstellt am 23.07.2018 um 18:40 Uhr von Jannipa
Meiner Meinung nach.....Ja!
Erstellt am 23.07.2018 um 19:19 Uhr von celestro
Das BRM muss sich zur BR-Arbeit abmelden. Eine Regelung, die so detailliert vorgibt, wie die Abmeldung zu erfolgen hat, würde aber zunächst einmal dem MBR des BR unterliegen. Allerdings macht es auch wenig Sinn, sich da als BR quer zu stellen. Zumindest solange nicht irgendwann ein Vorgesetzter auf die Idee kommt, die Zeit sei zu lange, hätte ich gegen ein solches Abmelden nichts einzuwenden.
Erstellt am 23.07.2018 um 20:46 Uhr von alterMann
Naja, das käme natürlich auch darauf an, wie der Betrieb organisiert ist und wie weit die Wege sind.
Außerdem: DIe Abmeldung und Rückmeldung erfolgt, um dem AG die Möglichkeit zu geben, dem Arbeitsausfall entgegen zu wirken. Wenn das BRM sich deshalb beim direkten Vorgesetzten abmelden muss, dann reicht das. Eine zweite Abmeldung ist nicht erforderlich.Wenn der Chef die Zeiten wissen will, kann er dort nachfragen.
DIe klare Ansage, dass dort die Minuten gezählt werden, spricht eher dafür, dass hier BRM eingeschüchtert werden sollen. Ich würde jedenfalls versuchen, diese Aussage schriftlich zu bekommen.
Erstellt am 23.07.2018 um 21:28 Uhr von ganther
aber auch Minutenzählen ist seitens des AGs erlaubt......
Erstellt am 23.07.2018 um 22:20 Uhr von kratzbürste
Lass ihn doch die Minuten zählen. Spielt für deine BR-Arbeit doch keine Rolle. Der § 37 Abs 2 kennt keine Beschränkungen.
Erstellt am 23.07.2018 um 22:48 Uhr von Challenger
Betriebsratsmitglied: verpflichtet zur Abmeldung am Arbeitsplatz ...
https://www.dgbrechtsschutz.de/.../arbeitsrecht/.../betriebsratsmitglied-verpflichtet-zur-...
Erstellt am 24.07.2018 um 13:47 Uhr von FrageVomBr
..interessanter ist ja die Frage wie man sich verhalten soll bei BR-Arbeit am Arbeitsplatz selber, ich habe z.B. ein Einzelbüro, schlage da öfter was im Fitting nach, recherchiere im Netz oder führe ein Gespräch mit einem Mitarbeiter.
Jedes mal spontan ab- und wieder anmelden? Zumal mein Vorgesetzter nur per eMail erreichbar ist, selten per Handy da er in einer anderen Stadt sitzt?
Ein BR-Büro haben wir nicht, auch keine festen Sprechzeiten
Erstellt am 24.07.2018 um 14:19 Uhr von moreno
FragevomBR wenn es keinen stört dann machst Du einfach so weiter. Wenn der AG will, dass Du Dich abmeldest obwohl kein Vorgesetzter vor Ort ist, dann soll er Dir halt sagen wie er es gern hätte. Z.B durch eine Email.
Erstellt am 26.07.2018 um 11:20 Uhr von betriebsratten
Hatte ein Gerichtsurteil dass auch bei BR ARbeit am Gehaltsbezugsplatz das abmelden vorsieht
http://www.business-netz.com/Betriebsrat/Freistellung-Betriebsrat-Abmelden-zur-Betriebsratsarbeit-erfolrderlich