Erstellt am 28.06.2006 um 14:48 Uhr von Frank B.
Die Antwort auf deine Frage findest du im §13 Abs.2 BetrVG.
Da ist die Rede von 24 Monaten, Stichtag ist der Wahltag. Solltet ihr also mehr als 50 wahlberechtigte AN weniger sein müsst ihr neu wählen. Ansonsten bleibt ihr 5 BR´s bis zum Ende der Amtszeit. Es sei denn ... s.o.
Erstellt am 28.06.2006 um 14:56 Uhr von Fayence
Siehe BetrVG §13
(2) Außerhalb dieser Zeit ist der Betriebsrat zu wählen, wenn mit Ablauf von 24 Monaten, vom Tage der Wahl an gerechnet, die Zahl der regelmäßig beschäftigten Arbeitnehmer um die Hälfte, mindestens aber um fünfzig, gestiegen oder gesunken ist,
Aufgepasst! Es müssen für eine etwaige Neuwahl zwei Bedingungen in Bezug auf die AN-Zahl erfüllt sein!!
Erstellt am 28.06.2006 um 14:57 Uhr von Fayence
Frank B.
"Solltet ihr also mehr als 50 wahlberechtigte AN weniger sein müsst ihr neu wählen."
Kommt als Antwort aber auch nur bei einem regulären 5er BR in Betracht! Ansonsten stimmt diese Aussage nicht.
Erstellt am 28.06.2006 um 19:01 Uhr von Gina
Hallo Frank und Fayence, das hatte ich auch so verstanden, es gab nur eine paar Unstimmigkeiten in unserem Gremium ...... Danke schön für die Hilfe!
Gina