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Negativbewertung Internet

C
Conny3085
Jul 2018 bearbeitet

Hallo,

unsere Firma hat auf einer Internetseite eine sehr schlechte Bewertung erhalten, gegen die die Geschäftsführung nun vorgehen möchte. Teils erfolgte eine Bewertung mittels Sternen, teils textlich. Viele Dinge stimmen auch und nur wenige Sachen entsprechen nicht ganz der Wahrheit (angegeben wurde, dass es keine Prämien gab, was allerdings schon der Fall war). Die GF möchte nun von uns als BR eine dezidierte Stellungnahme, wie wir die Situation einschätzen und sollen darüber hinaus die Kollegen bitten, positive Bewertungen auf dem Portal abzugeben. Da der BR jedoch keinen genauen Einblick in die Arbeitsvorgänge in der betreffenden Arbeitsgruppe hat (das Meiste ist Hören-Sagen), bin ich der Meinung, dass wir das dann auch nicht einschätzen könnten und somit von einer Stellungnahme absehen sollten.
Und auch von der Bitte an die Kollegen würde ich Abstand nehmen wollen, da auch das nicht unser Aufgabenfeld ist und doch auch ziemlich verdächtig ist, wenn auf einmal viele positive Bewertungen vorhanden sind.

Über eure Hilfe, wie wir mit der Situation umgehen sollten, würde ich mich sehr freuen!

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Community-Antworten (3)

S
stehipp

23.07.2018 um 12:29 Uhr

Habe ich das richtig verstanden, auf einer betriebsfremden Internetseite wurden i.d.R. anonym Bewertungen abgegeben und ihr als BR sollt jetzt Stellung dazu beziehen? Ich würde dem AG vorschlagen, die Stellungnahmen als Anlass zu nehmen um in einer gemeinsamen Arbeitsgruppe (BR/ Geschäftsleitung) die Punkte aufzuarbeiten und auf den Wahrheitsgehalt zu überprüfen, und gegebenenfalls Verbesserungen zu erarbeiten. Die Bitte, ihr sollt die MA auffordern, gute Stellungnahmen abzugeben würde ich nicht nachkommen. Ihr könnt ja wohl kaum die Kollegen die ihr vertretet auffordern, evtl. die Unwahrheit zu sagen. Lasst euch hier nicht von eurem AG mißbrauchen.

K
krambambuli

23.07.2018 um 13:00 Uhr

Ich würde jede Stellungnahme ablehnen und den Arbeitgeber auffordern, statt Rachegelüste Kritik dazu zu nutzen, Verbesserungen zu bewirken.

E
Erbsenzähler

23.07.2018 um 16:26 Uhr

Das Problem kennen wir in unserer Firma auch. Unser AG fährt eine etwas andere Taktik. Er hat unsere Rechtsabteilung auf die Seite angesetzt und die mussten dann die meisten schlechten Bewertungen löschen. Wir haben uns erst geweigert. Unser AG hat dann auf freiwilliger Basis um Bewertungen gebeten. Wer will der kann. Keiner muss!

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