Hallo zusammen,
ich bin BRV in einem 3er Betriebsrat. In unserer nächsten Betriebsratssitzung möchte ich einen Beschluß herbeiführen um eine Unterlassungsklage gegen unseren AG anzustreben. Reicht in diesem Falle eine 2 zu 1 Stimme für das Vorhaben, oder muß eine Einstimmigkeit vorhanden sein?