Nachbesetzung des Betriebsausschusses und sonstiger Ausschüsse des BR?
Hallo Zusammen, wir sind ein BR mit 15 Mitgliedern. Im Jahre 2006 wurden bei der Konstitution die Ausschüsse des BR nach den Grundsätzen der Listenwahl und der Verhältniswahl gewählt. (nur 1 Wahlgang für Mitglieder und Ersatz zusammen). Nach drei Jahren haben wir nun (durch das Ausscheiden von BR Mitgliedern) erhebliche Lücken sowohl bei den Ersatzmitgliedern der Ausschüsse sowie auch bei den Mitgliedern der Ausschüsse. Für die Nachwahl der Ersatzmitglieder brauchen wir „Einstimmigkeit“ um diese in der Mehrheitswahl zu tätigen. Leider wurde diese Einstimmigkeit nicht erreicht. Ein freiwilliger Rücktritt der vorhandenen Mitglieder damit wir die Ausschüsse neu besetzen können, wurde von den letzten „Überlebenden“ der Ausschüsse ausgeschlossen. Auch eine ¾ Mehrheit zu „Abberufung“ und anschließender Neuwahl konnte nicht erreicht werden.
Frage : Wie können wir die Lücken schließen? Die Kommentierungen Fitting und Däubler bringen mir da auch keine Klarheit. Wenn jemand von Euch einen Denkanstoss liefern könnte, wäre ich euch unendlich dankbar.
Community-Antworten (4)
04.03.2009 um 15:52 Uhr
Wieso braucht ihr für eine Wahl "einstimmigkeit"?
04.03.2009 um 17:03 Uhr
Hallo W-J-L Da in Verhältniswahl gewählt wurde gilt der Minderheitenschutz. Dieser Minderheitenschutz kann nur mit einstimmigen Verzicht aufgehoben werden. Eine Nachwahl im Mehrheitswahl geht also nicht.
04.03.2009 um 22:29 Uhr
@Controller Und warum wählt ihr nicht einfach so weiter wie bisher?
05.03.2009 um 09:29 Uhr
Weil bei einer Verhältniswahl die ursprünglichen Listen nicht nachtrräglich ergänzt oder in ihrer Reihenfolge verändert werden dürfen.
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