BR wurde über Neueinstellung nicht unterrichtet - wie bringen wir dem AG seine Pflichten bei?
Hallo, zusammen! Der BR ist jetzt zum zweiten Mal über eine Neueinstellung nicht unterrichtet worden und diese ist dementsprechend ohne dessen Mitbestimmung durchgeführt worden. Wie bringen wir dem AG seine Pflichten bei?
Community-Antworten (9)
27.06.2006 um 14:22 Uhr
Verfahren nach § 101 BetrVG einleiten.
27.06.2006 um 14:28 Uhr
Danke für die schnelle Antwort!
27.06.2006 um 15:19 Uhr
Erstmal den §23 Abs.3 BetrVG mit Kommentierung durchlesen.
27.06.2006 um 15:52 Uhr
@Frank B. Ich habe mich die Tage erst eines Besseren belehren lassen. Das Vergehen des AG um das es hier geht ist eindeutig in § 101 BetrVG geregelt. Deswegen ist der § 23 Abs. 3 BetrVG auch nicht von Interesse.
27.06.2006 um 16:17 Uhr
Auf jeden Fall schließt der § 101 BetrVG die §§ 23.3 und 121 aber auch nicht aus
27.06.2006 um 19:39 Uhr
@merlin § 23 Abs. 3 BetrVG sehe ich hier nicht (mehr). Was bei solchen Verstössen zu tun ist, regelt § 101 BetrVG eindeutig.
27.06.2006 um 19:53 Uhr
@ Kölner
Auch Ramses II hat die Anwendung des §23 Abs.3 BetrVG nicht ausgeschlossen!
Nur greift der §101 BetrVG in diesem Fall sehr spezifisch und tut dem AG etwas mehr weh!
27.06.2006 um 20:39 Uhr
Ramses II war halt moderat und nett zu mir!
27.06.2006 um 20:50 Uhr
Im Gegensatz zu mir, ist er das halt manchmal!
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