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BR wurde über Neueinstellung nicht unterrichtet - wie bringen wir dem AG seine Pflichten bei?

M
Magma
Jan 2018 bearbeitet

Hallo, zusammen! Der BR ist jetzt zum zweiten Mal über eine Neueinstellung nicht unterrichtet worden und diese ist dementsprechend ohne dessen Mitbestimmung durchgeführt worden. Wie bringen wir dem AG seine Pflichten bei?

3.36409

Community-Antworten (9)

K
Kölner

27.06.2006 um 14:22 Uhr

Verfahren nach § 101 BetrVG einleiten.

M
Magma

27.06.2006 um 14:28 Uhr

Danke für die schnelle Antwort!

FB
Frank B.

27.06.2006 um 15:19 Uhr

Erstmal den §23 Abs.3 BetrVG mit Kommentierung durchlesen.

K
Kölner

27.06.2006 um 15:52 Uhr

@Frank B. Ich habe mich die Tage erst eines Besseren belehren lassen. Das Vergehen des AG um das es hier geht ist eindeutig in § 101 BetrVG geregelt. Deswegen ist der § 23 Abs. 3 BetrVG auch nicht von Interesse.

M
merlin

27.06.2006 um 16:17 Uhr

Auf jeden Fall schließt der § 101 BetrVG die §§ 23.3 und 121 aber auch nicht aus

K
Kölner

27.06.2006 um 19:39 Uhr

@merlin § 23 Abs. 3 BetrVG sehe ich hier nicht (mehr). Was bei solchen Verstössen zu tun ist, regelt § 101 BetrVG eindeutig.

F
Fayence

27.06.2006 um 19:53 Uhr

@ Kölner

Auch Ramses II hat die Anwendung des §23 Abs.3 BetrVG nicht ausgeschlossen!

Nur greift der §101 BetrVG in diesem Fall sehr spezifisch und tut dem AG etwas mehr weh!

K
Kölner

27.06.2006 um 20:39 Uhr

Ramses II war halt moderat und nett zu mir!

F
Fayence

27.06.2006 um 20:50 Uhr

Im Gegensatz zu mir, ist er das halt manchmal!

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