Jahresarbeitszeitkonto TVÖD OHNE Betriebsvereinbarung
Am Goethe-Institut Madrid wurde vor vielen Jahren (ca. 15 oder mehr) die Wochenarbeitszeit für die TVÖD-Angestellten unilateral von der Institutsleitung bzw. der Zentrale in München auf Jahresarbeitszeit umgestellt. Eine Betriebsvereinbarung existiert nicht, wir Betroffenen haben nie etwas unterschrieben. Meine Frage: Ist diese Beschluss "hinter unserem Rücken" nach so vielen Jahren noch anfechtbar oder müssen wir uns diesem quasi als Gewohnheitsrecht beugen.
Dankle für alle Antworten
Community-Antworten (5)
22.07.2018 um 09:01 Uhr
Wieso nur die 2 Fragen? Wie wäre es mit, Warum vereinbart der BR keine BV mit dem AG auf Grundlage der aktuellen Rechtslage?
Ein Gewohnheitsrecht als solches gibt es nicht, das sind nur Tatsachen die bisher nicht durch gesetzliche Grundlagen abgesichert wurden. (ist natürlich keine rechtlich einwandfreie Formulierung).
Es liegt also an euch neue Tatsachen auf gesetzlicher Grundlage zu schaffen :)
Falls ich auf dem Holzweg bin,wird das sicher jemand richtigstellen :)
22.07.2018 um 10:16 Uhr
Mir stellt sich eher die Frage, ob ein deutscher BR die Arbeitszeiten in Madrid beeinflussen kann. Da müsste man mehr Details kennen.
Natürlich könnte die Änderung möglicher Weise gegen die Regelungen im Arbeitsvertrag stehen. Aber hier würde ich eher sagen, dass man bei 15 Jahren vom stillschweigendem Einverständnis ausgehen kann (konkludentes Handeln)
24.07.2018 um 11:49 Uhr
Erst einmal vielen Dank für die beiden Antworten. Zum besseren Verständnis: Wir haben einen spanischen Betriebsrat, nur drei Lehrer arbeiten noch nach deutschem Tarifvertrag (TVÖD). Den Begriff konkludentes Handeln haben wir auch schon von unserem Rechtsberater der GEW gehört also scheint ein Anfechten wenig erfolgversprechend zu sein - oder vielleicht doch? Das GI Madrid will nun auch unseren Abrechnungszeitraum an den der übrigen Lehrer anpassen: Bisher 1.9. - 31. 8, neu: 1.1 - 31.12.; dadurch kam der Stein überhaupt erst ins Rollen, weil wir gemerkt haben, dass unsere Jahresarbeitszeit rechtlich zumindest zweifelhaft ist und wir nun auch Minusstunden anhäufen sollen, was bei den spanischen Verträgen nicht möglich ist, denn diese verfallen am Ende des Abrechnungszeitraum. Ist das nicht eine Ungleichbehandlung einer Gruppe innerhalb eines Arbeitskollektivs?
Danke im Voraus für alle weiteren Antworten
24.07.2018 um 12:38 Uhr
Der TVöD kennt keine Jahresarbeitszeit. Es besteht die Möglichkeit, ein Arbeitszeitkonto einzurichten, das aber nur aufgrund einer Betriebsvereinbarung Paragr. 10 TVöD. Weiterhin kann der AG ein Langzeitkonto MIT DEM AN VEREINBAREN. Auch dann ist der BR zu beteiligen. Wenn der TVöD angewendet wird, dann aber auch richtig. So ohne weiteres würde ich für mich nicht zulassen, dass das verkehrt läuft und dann das Argument der konkludenten Änderung des Arbeitsvertrags genutzt wird. Jedenfalls dann nicht, wenn sich für mich erhebliche Nachteile daraus ergeben würden.
24.07.2018 um 19:52 Uhr
Liebe Nicoline, kannst du mir mehr rechtliche Grundlagen dazu schicken, denn auch der Experte der GEW spricht ja von einem konkludenten Handeln, was ich - ohne fundiertes rechtliches Wissen - so für mich nicht nachvollziehen kann, denn der AG hat einen Vorteil, der AN einen Nachteil, alles wurde jenseits der rechtlichen Vorlagen gemacht und nun soll das so eine Art Gewohnheitsrecht von oben nach unten sein? Wäre dir - und auch allen anderen - sehr dankbar für mehr "Munition".
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