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Dieser Beitrag ist vor 20 Jahren entstanden. Gesetzliche Regelungen und Rechtsprechung können sich seitdem geändert haben.

Monatliche Darstellung der BR-Kosten durch Hinweise an die Belegschaft - ist das eine grobe Pflichtverletzung des Arbeitgebers?

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Harley-Bros
Jan 2018 bearbeitet

Hallo, unserem Arbeitgeber ist überhaupt nicht zu trauen! Er handelt dem BR gegenüber stets nach dem Motto: Wer mit Wissen nicht überzeugen kann, sollte mit Schwachsinn verwirren! Neuester Gag: in den monatlichen Zahlen die eigentlich jeder Mitarbeiter in die Hände bekommen kann, sind natürlich die Einnahmen und Ausgaben deklariert, neuerdings auch mit Euro und Cent anteilige Betriebsratskosten pro Abteilung. Such mir schon die Finger wund in allen Fittings, Schaubs und Erfurter Kommentaren konnte aber nichts finden!! Bin der Meinung das der AG das lassen sollte, evtl. gar nicht darf? Was ist Eure Meinung?

3.29507

Community-Antworten (7)

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Kölner

27.06.2006 um 03:39 Uhr

Er veröffentlicht alle Zahlen aller Abteilungen für alle?

FB
Frank B.

27.06.2006 um 08:05 Uhr

Dann ließ dir mal im FITTING 22. Auflage den Kommentar zum §23 Abs.3 BetrVG durch, dort wirst du unter RN66 fündig.

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Harley-Bros

27.06.2006 um 09:50 Uhr

Hallo Kölner,

die Zahlen werden in einem sogenannten Soll/Ist Ergebnis dem jeweiligen Objektleiter monatlich zur Verfügung gestellt. Es ist außer Frage, daß der Objektleiter diese Ergebnisse mit seinen Mitarbeitern bespricht, die wiederum auch untereinander über die Zahlen auch mit anderen Abteilungen reden. Aus diesen Aufstellungen gehen je Bereich ganz klar die BR-Kosten hervor, die vom kaufmännischen Leiter nach einem bestimmten Verteilungsverschlüssel angegeben werden, so daß jeder MA weiß, was seinen Bereich ein BR kostet (und genau das will der kaufmännische Leiter damit auch erreichen!)

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Rollie

27.06.2006 um 10:29 Uhr

Sorry, mal ganz ohne rechtlichen Hintergrund und rein aus dem Bauch heraus.

Das würde mir als BR ziemlich am ... vorbei gehen.

Ein Betrieb versucht die Kosten aufzuschlüsseln. Manche haben eine eigene Kostenstelle für den Betriebsrat und andere eben einen Verteilerschlüssel. Daran seh ich nichts anstößiges, wird mit Strom etc. ja auch so gemacht und da der BR ja betriebsweit agiert, seh ich nicht das Problem, wenn nach einem Verteilerschlüssel, die Kosten umgelegt werden.

Mnache AG gehen viel perfider hin und dokumentieren öffentlich die Kostenstelle des BR's um aufzuzeigen, wie hoch die Kosten im Verhältniss zu anderen Kosten sind.

Wenn ein BR-Mitglied sagen wir 10 % seiner Arbeitszeit für BR-Tätigkeiten ausübt schlüsselt der AG es halt entsprechend um, na und ?

Kleiner Nebeneffekt, der Abteilungsleiter, der ein BRM hat freut sich vielleicht sogar, denn sein für BR-Tätigkeiten fehlender Mitarbeiter entlastet ihn bei den Mitarbeiterkosten vielleicht sogar.

Ich sehe nichts anstößiges daran, es zu dokumentieren, denn von den Personalkosten her ist es ja kein unterschied, nur anders aufgeschlüsselt und andere Kosten, wie Schulungen fallen nun mal an, und das ist ja auch richtig.

Im Prinzip ist der BR ja für die kompletten Mitarbeiter tätig, so gesehen ist nichts verwerfliches daran, wenn die Kosten auch entsprechend aufgeschlüsselt werden.

Und schämen muß sich da keiner dafür.

Wie gesagt, in manchen Abteilungen sinkt sogar der Kostenanteil, weil beispielsweise die BR-Kosten mit 0,3 % zulangen, die Mitarbeiterkosten in der Abteilung durch BR-Umlage um 0,8 % entfallen.

Wenn der kaufm. Leiter versucht, Euch ein schlechtes Gewissen damit einreden zu wollen, na und ? Ein BR verursacht Kosten, na und ? Schau mal, ob die Leasingraten des Geschäftswagens des kaufm. Leiters nicht vielleicht auch auf die Abteilungen geschlüsselt werden, weil der KL keinen hohen Ausgabenposten auf seiner Kostenstelle haben will ;-)

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Harley-Bros

27.06.2006 um 12:44 Uhr

hallo rolli, vielen dank für deine ausführungen, die ich prinzipiell schon genau so sehe, du hast aber den nagel genaú auf den kopf getroffen: die 5 autos für die leitenden angestellten und die dazu gehörigen kosten dafür gehen irgendwo als gesamtverwaltungskosten unter, während er die BR-Kosten genau aufschlüsselt und das ist genau das was mich wurmt! denn sind wir doch mal ehrlich: ein paar mitarbeiter die dann mal schnell daherreden: " ja brauchts denn diese hohe kosten im BR überhaupt" (meistens dann ja genau die, die dann die schnelle und fachkompetenste unterstützung von einem abfordern) können dir da schnell andere Arbeitnehmer anstecken und den Support versauen!

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Rollie

27.06.2006 um 13:12 Uhr

Ich denke, ein Betriebsrat braucht sich doch in der Regel für die durch den Betriebsrat entstehenden Kosten nicht zu rechtfertigen, zumal sie im Verhältniss der Gesamtkosten ja eh eher vernachlässigbar sind. Ich denke, die Kosten für die wahrscheinlich auch privat genutzten Geschäftsautos liegen höher, als die Kosten des BR's und werden vermutlich von weniger Personen verursacht.

Wenn Mitarbeiter nichts wichtigeres zu tun haben, als darüber zu disskutieren, scheint ihr keine wichtigen Probleme im Betrieb zu haben.

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Fayence

27.06.2006 um 13:38 Uhr

@ Harley-Bros

Dem AG ist es nicht verboten, die BR-Kosten betriebsintern zu veröffentlichen. Allerdings darf er durch die Art und Weise der Informationsgestaltung und -vermittlung den Betriebsrat nicht in seiner Amtsführung beeinträchtigen.

Siehe auch: Unterlassungsanspruch des Betriebsrats bei betriebsinterner Veröffentlichung von Betriebsratskosten, Behinderung i.S.v. § 78 Satz 1 BetrVG

BAG, Beschl. v. 19.7.1995, 7 ABR 60/94 (LAG Baden-Württemberg, veröffentlicht am 16.1.1996)

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