Erstellt am 20.07.2018 um 15:22 Uhr von ganther
als letztes Mittel Gewerbeaufsicht.....
Erstellt am 20.07.2018 um 15:26 Uhr von Merkurmann
Danke für die Antwort aber kann man als BR den Arbeitgeber oder der GF mit Paragraphen darauf hinweisen das Sie verpflichtet sind dies Umgehend zu prüfen und die Mängel zu beseitigen?
Erstellt am 21.07.2018 um 06:05 Uhr von MaJoK
Wie wäre es den damit:
https://www.gesetze-im-internet.de/arbschg/ArbSchG.pdf
Gibt es im Unternehmen keinen Arbeitsschutzbeauftragten? Das wären dessen Aufgabe.