Abmahnungen - wegen nicht verschlossenem Fenster im 1.Stock?
Hallo,
kann der Arbeitgeber einem Mitarbeiter eine Abmahnung erteilen, weil dieser Mitarbeiter vergessen hat das Fenster im Büro im 1. Stock zu schließen? Welche Rechte und Pflichten habe ich - in diesem Fall - als Betriebsrat? (Kleine Firma mit 8 Angestellten, 1 Betriebsrat)
Community-Antworten (2)
26.06.2006 um 18:06 Uhr
Möglicherweise ist der Mitarbeiter mit dieser Abmahnung noch mit einem blauen Auge davon gekommen. Derzeit sind plötzliche Regenfälle, gelegentlich auch Einbrüche möglich, die durch ein offen gelassenes Fenster sicher entsprechenden Schaden erleichtern. Ob der Mitarbeiter in diesem Fall nicht einen größeren Nachteil erlitten hätte, als dem Fall durch die Abmahnung ?
Dein recht als Betriebsrat ist es, den Mitarbeiter zu ermuntern, künftig sorgfältiger darauf zu achten, dass das Fenster geschlossen wird.
26.06.2006 um 19:44 Uhr
rira, grundsätzlich hat der BR beim Thema "Abmahnung" nichts zu sagen! Ist eine rein individualrechtliche Maßnahme.
Und eine Abmahnung sagt aus, dass der AG mit dem gezeigten Verhalten seines AN nicht einverstanden ist. Womit diesem die Möglichkeit gegeben wird, dieses Verhalten zu ändern. Nicht mehr und nicht weniger!
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