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Abmahnungen - wegen nicht verschlossenem Fenster im 1.Stock?

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rira
Jan 2018 bearbeitet

Hallo,

kann der Arbeitgeber einem Mitarbeiter eine Abmahnung erteilen, weil dieser Mitarbeiter vergessen hat das Fenster im Büro im 1. Stock zu schließen? Welche Rechte und Pflichten habe ich - in diesem Fall - als Betriebsrat? (Kleine Firma mit 8 Angestellten, 1 Betriebsrat)

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Community-Antworten (2)

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Rollie

26.06.2006 um 18:06 Uhr

Möglicherweise ist der Mitarbeiter mit dieser Abmahnung noch mit einem blauen Auge davon gekommen. Derzeit sind plötzliche Regenfälle, gelegentlich auch Einbrüche möglich, die durch ein offen gelassenes Fenster sicher entsprechenden Schaden erleichtern. Ob der Mitarbeiter in diesem Fall nicht einen größeren Nachteil erlitten hätte, als dem Fall durch die Abmahnung ?

Dein recht als Betriebsrat ist es, den Mitarbeiter zu ermuntern, künftig sorgfältiger darauf zu achten, dass das Fenster geschlossen wird.

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Fayence

26.06.2006 um 19:44 Uhr

rira, grundsätzlich hat der BR beim Thema "Abmahnung" nichts zu sagen! Ist eine rein individualrechtliche Maßnahme.

Und eine Abmahnung sagt aus, dass der AG mit dem gezeigten Verhalten seines AN nicht einverstanden ist. Womit diesem die Möglichkeit gegeben wird, dieses Verhalten zu ändern. Nicht mehr und nicht weniger!

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