Erstellt am 30.01.2011 um 18:03 Uhr von wölfchen
. . . Eine Gruppenunfallversicherung ist eine freiwillige soziale Leistung eines Arbeitgebers für seine Arbeitnehmer. Sie ist eine Ergänzung zur gesetzlichen Unfallversicherung, die nur bei Arbeitsunfällen und bei Unfällen auf dem Weg vom oder zum Arbeits- oder Ausbildungsplatz eintritt.
Wenn es zu dieser freiwilligen Leistung keine Betriebsvereinbarung gab, sehe ich auch wenig Möglichkeiten für den BR da einzuhaken . . .
Erstellt am 31.01.2011 um 10:41 Uhr von Petrus
@wölfchen:
Wie wäre es mit: Eine BV abschließen? Egal ob mal darin nur eine "soziale Einrichtung" sieht oder nur den "geldwerten Vorteil" als Teil des Entlohnungssystems... Hilft dann zumindest fürs nächste mal ;-)
@Ludmilla: Kommt auf die BV an, die über das Thema "Versicherung" abgschlossen ist... Wenn es denn eine gibt, wird es der Regel aber so sein, dass der ArbGeb einen gewissen Höchstbetrag zur Verfügung stellt. Und wenn die Versicherungsprämie für die bisherige Leistung drüber hinaus ansteigen... Wird man den ArbgGeb nicht zwingen können, mehr Geld als vereinbart zu zahlen. Also weniger Versicherungsleistung...
Erstellt am 31.01.2011 um 11:02 Uhr von wölfchen
. . . je nun, den Arbeitgeber zeig mir mal, der sich bei einer freiwilligen Leistung und wenn er gerade schon was geändert hat, ihm also die Notwendigkeit von Veränderungen gerade aktuell bewußt geworden ist, der dann noch bereit ist eine freiwillige BV über seine freiwillige Leistung abzuschließen . . .