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Unfallversicherung für Arbeitnehmer

L
ludmilla
Jan 2018 bearbeitet

Die GL hat eine Gruppenunfallversicherung zu niedrigeren Bedingungen als vorher abgeschlossen. In wie weit hätte der BR hier Mitspracherecht gehabt?

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Community-Antworten (3)

W
wölfchen

30.01.2011 um 19:03 Uhr

. . . Eine Gruppenunfallversicherung ist eine freiwillige soziale Leistung eines Arbeitgebers für seine Arbeitnehmer. Sie ist eine Ergänzung zur gesetzlichen Unfallversicherung, die nur bei Arbeitsunfällen und bei Unfällen auf dem Weg vom oder zum Arbeits- oder Ausbildungsplatz eintritt. Wenn es zu dieser freiwilligen Leistung keine Betriebsvereinbarung gab, sehe ich auch wenig Möglichkeiten für den BR da einzuhaken . . .

P
Petrus

31.01.2011 um 11:41 Uhr

@wölfchen: Wie wäre es mit: Eine BV abschließen? Egal ob mal darin nur eine "soziale Einrichtung" sieht oder nur den "geldwerten Vorteil" als Teil des Entlohnungssystems... Hilft dann zumindest fürs nächste mal ;-)

@Ludmilla: Kommt auf die BV an, die über das Thema "Versicherung" abgschlossen ist... Wenn es denn eine gibt, wird es der Regel aber so sein, dass der ArbGeb einen gewissen Höchstbetrag zur Verfügung stellt. Und wenn die Versicherungsprämie für die bisherige Leistung drüber hinaus ansteigen... Wird man den ArbgGeb nicht zwingen können, mehr Geld als vereinbart zu zahlen. Also weniger Versicherungsleistung...

W
wölfchen

31.01.2011 um 12:02 Uhr

. . . je nun, den Arbeitgeber zeig mir mal, der sich bei einer freiwilligen Leistung und wenn er gerade schon was geändert hat, ihm also die Notwendigkeit von Veränderungen gerade aktuell bewußt geworden ist, der dann noch bereit ist eine freiwillige BV über seine freiwillige Leistung abzuschließen . . .

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