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Kann AG den BR budgetieren?

L
Lotte
Nov 2016 bearbeitet

So, nun hab' ich auch mal wieder eine Frage. Meine Kollegen im BR-Büro haben erzählt, dass unser AG letztes Jahr den BR budgetieren wollte. Sie hätten dies abwenden können, sich im Gegenzug aber zu wirtschaftlichem Handeln verpflichtet. Meiner Meinung nach, kann der AG den BR gar nicht budgetieren, ich weiß aber nicht ob meine Meinung auf Gesetze fußt oder ob sie meinem Indianergerechtigkeitssinn entspringt.

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Community-Antworten (13)

M
Müllmann

26.06.2006 um 16:21 Uhr

hallo lotte,

wirtschaftliches handeln ist ja ok, aber die kosten für die br-arbeit sind nicht planbar... ein budget behindert den br bei seiner arbeit, da bei dessen überschreitung der br nicht mehr arbeiten kann-> § 119 betrvg

http://www.waf-seminar.de/content/service/downloads/Budgetierung.pdf

mfg

R
Rollie

26.06.2006 um 16:26 Uhr

besser noch, wenn nicht nur geplant, sondern vom AG auch noch fest vorgegeben :-)))

L
Lotte

26.06.2006 um 18:07 Uhr

@Müllmann kann ich jetzt meinen AG bis zu ein Jahr inhaftieren? ;-o))

F
Fayence

26.06.2006 um 19:39 Uhr

"Sie hätten dies abwenden können, sich im Gegenzug aber zu wirtschaftlichem Handeln verpflichtet."

Lotte, was soll denn das für ein Deal gewesen sein? Gab es in Eurem BR früher Kaviar und Sekt zum Frühstück?

Wenn die Budgetierung die erforderlichen Kosten für Sachmittel und Schulungen abdecken kann oder diese nicht ungerechtfertigt abgelehnt werden, ist gegen eine Budgetierung kaum etwas einzuwenden.

Z
Z.Ickig

26.06.2006 um 19:42 Uhr

Zumindest die VW-Betriebsräte der Ära Folkert hatten, soweit ich mich erinnere, an ihrem Budget NICHTs auszusetzen!

F
Fayence

26.06.2006 um 19:50 Uhr

Wenn sich hier jeder BR outet, kämen mit Ihrem Budget auch noch viele andere zurecht! ;-)

L
Lotte

26.06.2006 um 19:52 Uhr

Fayence, keine Ahnung, was die früher alles serviert haben. Mir fällt nur auf, dass bei allen Schulungen, Bücher etc. sehr auf den Preis, den es kosten soll, geguckt wird.

Mit einer Budgetierung hätte ich insofern Probleme, als die Kosten doch recht unterschiedlich sein können im Laufe der Amtszeit und ich weiß nicht wie flexibel wir dann wären, wenn mal aufgrund einer besonderen Situation ein besonderer Schulungsbedarf besteht.

F
Fayence

26.06.2006 um 20:06 Uhr

Lotte, ist es nicht legitim, auf Preise zu achten? Geiz ist doch geil!

Wie gesagt, gegen eine Budgetierung ist m.E. nichts einzuwenden. Sie darf nur nicht dazu führen, dass erforderliche Aufwendungen für den Betriebsrat nicht getragen werden. Und falls dieser Fall eintreten sollte, habt Ihr die entsprechenden Möglichkeiten zu reagieren.

L
Lotte

26.06.2006 um 20:11 Uhr

Fayence, ich bin ja auch gegen Verschwendertum. Aber was bezweckt ein AG, der 10% einsparen will/muss mit einer Budgetierung?

Wenn dies nur der besseren Übersicht dient, hätte er es in den letzten 15 Jahren schon einführen können.

K
Kölner

26.06.2006 um 20:34 Uhr

Eine Budgetierung gaukelt einem AG zu Beginn einer Periode vor, dass er messbare Größen hat, an denen sich einzelne Kostenstellen messen/umlegen lassen können. Je mehr Budgets ich vergebe - so die Hoffnung - umso mehr Planungssicherheit habe ich als AG. Umso mehr müssen meine einzelnen "Profit-Zentren" erwirtschaften.

Bei der BR-Arbeit hakt diese Sache aber, da es nicht unwesentlich auch auf die Geschicke des AG ankommt, inwiefern er zu einer Überschreitung oder auch Unterschreitung eines Budgets beiträgt. In einem Jahr verbrät ein BR vielleicht 40.000 €, im Jahr drauf 30.000 € und dann 5.000 €. Aber im letzten Jahr müssen drei Prozesse geführt werden und eine Einigungsstelle, dann sind es plötzlich 75.000 € - diese waren aber nicht budgetiert! Also ist der ganze Prozess eh nur mittelbar berechenbar.

L
Lotte

26.06.2006 um 20:46 Uhr

Kölner ;-), heißt das, wir brauchen uns, selbst wenn es eins gibt, um's Budget nicht zu kümmern? So lange es sich natürlich um nachvollziehbare Ausgaben handelt?

K
Kölner

26.06.2006 um 20:53 Uhr

Genau das heisst es. Ein BR braucht nicht nur einer Budgetierung nicht zuzustimmen - er macht sich sogar ggf. einer Pflichtverletzung schuldig, wenn er, um ein ggf. vom Arbeitgeber festgelegtes Budget nicht zu überschreiten, Maßnahmen nicht ergreift, die er eigentlich, um seine gesetzlichen Pflichten zu erfüllen, ergreifen müsste.

Wenn der AG versucht, die Tätigkeit des BR durch ein Budget zu begrenzen, handelt es sich um eine strafbare Behinderung der BR-Arbeit.

L
Lotte

26.06.2006 um 20:58 Uhr

Juchu, dann kann ich ihn doch einsperren lassen, da hatte der Müllmann doch recht ;-)))

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