Erstellt am 26.06.2006 um 14:06 Uhr von Fayence
Waupe2,
der §15 KschG schützt BR-Kandidaten in erster Linie vor ordentlichen Kündigungen während der Amtszeit und im Jahr danach.
Mit dem Amt als BR wird jedoch kein Freibrief für Verfehlungen ausgestellt! Verfehlungen aus dem Arbeitsverhältnis können selbstverständlich auch Kündigungen von BR-Mitgliedern rechtfertigen.
Könntest Du vielleicht etwas konkreter werden?
Erstellt am 26.06.2006 um 14:10 Uhr von Waupe2
Ja, der MA erhielt wegen äußerst unhöflichen Verhalten gegenüber den Kunden bereits zwei Abmahnungen ist aber der Meinung er geniesse Ksch. und man könne im ja nichts.
Wir sind da aber anderer Meinung und möchten zur Absicherung Eure Meinung.
Erstellt am 26.06.2006 um 14:28 Uhr von Rollie
Dieses unhöfliche Verhalten hatte aber vermutlich nichts mit seinem Amt als Betriebsrat zu tun ?
Erstellt am 26.06.2006 um 14:35 Uhr von Waupe2
Natürlich nicht,
aber er meint eben er sei bei seinem Status "unantastbar".
Wir meinen aber das ist er nicht und genau das will er nicht glauben
Erstellt am 26.06.2006 um 18:41 Uhr von Kölner
Das Problem des § 104 BetrVG ist, dass ein BR auch zustimmen könnte!