Kündigungsschutz für BR Kandidaten?
Liebe Kollegen
wie ist der Kündigungsschutz für BR Kandidaten grundsätzlich zu verstehen. Welche Kündigungsgründe sind geschützt und welche nicht? Wenn der Kandidat eine Verfehlung aus dem Arbeitsvertrag begangen hat, gilt auch dann der Schutz oder nicht. Vielen Dank Waupe2
Community-Antworten (5)
26.06.2006 um 16:06 Uhr
Waupe2,
der §15 KschG schützt BR-Kandidaten in erster Linie vor ordentlichen Kündigungen während der Amtszeit und im Jahr danach.
Mit dem Amt als BR wird jedoch kein Freibrief für Verfehlungen ausgestellt! Verfehlungen aus dem Arbeitsverhältnis können selbstverständlich auch Kündigungen von BR-Mitgliedern rechtfertigen.
Könntest Du vielleicht etwas konkreter werden?
26.06.2006 um 16:10 Uhr
Ja, der MA erhielt wegen äußerst unhöflichen Verhalten gegenüber den Kunden bereits zwei Abmahnungen ist aber der Meinung er geniesse Ksch. und man könne im ja nichts. Wir sind da aber anderer Meinung und möchten zur Absicherung Eure Meinung.
26.06.2006 um 16:28 Uhr
Dieses unhöfliche Verhalten hatte aber vermutlich nichts mit seinem Amt als Betriebsrat zu tun ?
26.06.2006 um 16:35 Uhr
Natürlich nicht,
aber er meint eben er sei bei seinem Status "unantastbar".
Wir meinen aber das ist er nicht und genau das will er nicht glauben
26.06.2006 um 20:41 Uhr
Das Problem des § 104 BetrVG ist, dass ein BR auch zustimmen könnte!
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