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Kann der Betriebsratsvorsitzende ständig übergangen werden?

J
Jürgen
Jan 2018 bearbeitet

Hallo zusammen! Mein AG übergeht mich als BRV aus persönlichen Gründen und verhandelt oder informiert nur über meinen Stellvertreter. Dieser Stellvertreter ist Montageleiter und hat deswegen einen guten Draht zum Chef. Kann ich dem Kollegen erläutern, daß ich als Vorsitzender in erster Linie angesprochen werden sollte, da auch sämtliche Informationen vom AG nur an ihn gehen? Der AG erklärt mir, daß der Kollege ja auch BR sei und es letztlich egal wäre, wen er informiert. Wir sind ein 3er Betriebsrat.

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Community-Antworten (3)

F
Fayence

26.06.2006 um 15:32 Uhr

@ Jürgen

Vorab erscheint es ratsam, dass Ihr erst einmal die "Rollen" inkl. Aufgabenverteilung innerhalb Eures 3er BR´s klärt. Und erst dann, kann & sollte ein klärendes Gespräch mit dem AG erfolgen!

S
Saluk

26.06.2006 um 15:33 Uhr

Hallo Jürgen,

laut § 26 (2) Satz 2 ist nur der BRV zur Entgegennahme von Erklärungen berechtigt. Nur im Fall dessen Verhinderung wandert die Berechtigung zum Stellvertreter.

Gruß Saluk

L
Lotte

26.06.2006 um 15:41 Uhr

@Saluk Ganz so einfach ist es (wie meistens) nicht. Gehen die "Erklärungen" an ein anderes BRM, so ist dieses der "Bote" und muss wiederum den BRV informieren. Dies ist nur für die Einhaltung von Fristen wichtig, da die Frist erst beginnt, wenn der BRV informiert ist.

Also: erstmal Aufgabenverteilung klären

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