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Nicht Verlängerung des Vetrages eines JAV Mitglieds - weil erst kurz Mitglied?

L
LaYa
Jan 2018 bearbeitet

Hallo, bei uns gab es vor kurzen BR wahlen und da unser JAV Vorsitzender nun im BR ist bin ich nachgerückt. Nun läuft mein Vetrag zum 31.07. 2006 aus, man muss dazu sagen, das ich nach meiner Ausbildung befristet übernommen wurde letztes Jahr. Die Offizielle Meldung, dass ich nun JAV vorsitzende bin ging ers vor wenigen Tagen rum. Bis zum 31.07 sind es aber keine 3 Monate mehr die ich benötige um einen Übernahmeantrag zu stellen, muss ich trotzdem übernommen werden und wie läuft das nun ab?

Gruß Ramona

3.961012

Community-Antworten (12)

K
Kölner

26.06.2006 um 14:27 Uhr

@LaYa Du wirst vermutlich ausscheiden zum 31.07.06. Befristeter AV = Eingebautes Ende der Tätigkeit und somit der JAV.

F
Fayence

26.06.2006 um 15:41 Uhr

"Bis zum 31.07 sind es aber keine 3 Monate mehr die ich benötige um einen Übernahmeantrag zu stellen"

LaYa,

den § 78a BetrVG hast Du aber schon etwas länger nicht mehr gelesen! :-)

Die Rede ist vom "Schutz Auszubildender in besonderen Fällen" und diese Zeit hast Du bereits hinter Dir gelassen. Wie Kölner bereits geschrieben hat, läuft Dein AV entweder zum 31.7.06 aus oder Dein Arbeitgeber zeigt Interesse, diesen AV -falls möglich- zu verlängern oder Dich gar zu übernehmen. Frage ihn, bekunde Dein Interesse. Einen Übernahmeantrag in o.g. Sinne kannst Du jedenfalls nicht stellen.

B
Blackbeard

04.09.2006 um 01:12 Uhr

Schade das ich den Beitrag erst so spät gesehen habe. Natürlich besteht hier vollstes Recht übernommen zu werden. zumindest wenn hier das BetrVG anzuwenden ist.

K
Kölner

04.09.2006 um 01:38 Uhr

@Blackbeard Gut, dass Du ihn nicht vorher gesehen hast! Was Du schreibst stimmt nämlich nicht!

F
Fayence

04.09.2006 um 02:10 Uhr

Blackbeard,

nehme zu Deinen Gunsten nicht an, dass Du auf den § 78a BetrVG abzielen möchtest... Dann lass mal hören bzw. lesen, was Du sonst noch an Vorschlägen zu unterbreiten hast!

B
Blackbeard

04.09.2006 um 09:37 Uhr

@Fayece und Kölner:

was ich da geschrieben habe dürfte durchaus seine Richtigkeit haben. Der §78a besagt das sich ein Weiterbeschäftigungsanspruch auf ein UNBEFRISTETES Arbeitsverhältnis richtet. "schliesst der AG mit dem nach §78a geschützten Auszubildenden gleichwohl einen befristeten Vertrag ab, ist die Befristung SACHWIDRIG und somit UNWIRKSAM." (vgl. Kommentar zum BetrVG Däubler/Kittner/Klebe, Bund-Verlag 10.Auflage §78aBetrVG IV) Insofern dürfte sich das auch mit der 3 Monatsfrist ziemlich erledigt haben. Wäre dem nicht so, und wäre das ganze hier anwendbar, müsste man eh INNERHALB von 3 Monaten einen Antrag stellen,am besten jedoch bis zwei Wochen vor ablauf der Frist. An sonstigen Vorschlägen: Hmm....ich würde mal Prüfen lassen, ob ich jetzt rechtswirksam meinen Arbeitsplatz verloren habe oder nicht...warscheinlich lässt sich daran aber nix mehr ändern. @Kölner: Schade das du so früh falsche Informationen rausgibst. ;-)

L
Lotte

04.09.2006 um 10:56 Uhr

@Blackbeard, ich denke die falschen Informationen kommen von Dir:

"...schliesst der AG mit dem nach §78a geschützten Auszubildenden..."

Laya war aber während ihrer Ausbildung nicht JAV, sondern erst danach.

Wenn sie allerdings in der Ausbildungszeit als Ersatzmitglied tätig geworden ist, hätte sie innerhalb der letzten drei Monate ihrer Ausbildung einen Antrag stellen können.

DKK BetrVg §78a, RN 7 "Auch Ersatzmitglieder fallen, soweit sie nicht ohnehin endgültig nachrücken, unter die Vorschrift, wenn sie vertretungsweise für ein ordentliches Mitglied der geschützten Betriebsverfassungsorgane tätig werden. Ein anderes Ergebnis wäre nicht sachgerecht, da das Ersatzmitglied für den Vertretungszeitraum die Rechtsstellung eines ordentlichen Mitglieds innehat. Es kommt dabei nicht darauf an, ob während der Vertretungszeit tatsächlich Aufgaben angefallen sind und wie lange die Vertretung gedauert hat..."

K
Kölner

04.09.2006 um 11:09 Uhr

@Blackbeard Lesen, ggf. noch einmal lesen und dann erst antworten! Du hättest (Konjunktiv!) nur dann mit Deiner Aussage richtig gelegen, wenn die Kollegin zu Zeiten Ihrer Ausbildung schon JAV gewesen wäre - das wiederum war sie nicht!

Im einzelnen, für Dich: "bei uns gab es vor kurzen BR wahlen und da unser JAV Vorsitzender nun im BR ist bin ich nachgerückt." Diese Aussage impliziert doch: Ich bin dabei, aber erst jetzt!

"Nun läuft mein Vetrag zum 31.07. 2006 aus, man muss dazu sagen, das ich nach meiner Ausbildung befristet übernommen wurde letztes Jahr." Das bedeutet 2005! Ein Jahr Befristung. NACH der Ausbildung und sie war zum Zeitpunkt der befristeten Übernahme NICHT JAV!

"Die Offizielle Meldung, dass ich nun JAV vorsitzende bin ging ers vor wenigen Tagen rum." Noch DEUTLICHER kann es doch nicht sein, oder?

F
Fayence

04.09.2006 um 11:56 Uhr

@ Alle

Es war bereits zum Zeitpunkt der Fragestellung mehr als unerheblich, ob LaYa während ihrer Auszubildendenzeit als JAV-Ersatzmitglied in Erscheinung getreten war oder nicht.

Falls es so gewesen wäre, hätte sie den Antrag auf Übernahme in ein unbefristetes AV im vergangenen Jahr stellen müssen, was nicht der Fall war! So handelt es sich nur um einen ganz normalen befristeten AV.

Mir fehlt deshalb die Grundlage, eine etwaige Unrechtmässigkeit dieser Befristung auf Basis des §78a BetrVG durch das AG feststellen zu lassen. Davon abgesehen, wäre selbst dieser Zug längst abgefahren!

Blackbeard,

gibst Du Dich geschlagen und ziehst Deine Antwort 45155 diesen Fall betreffend zurück?

B
Blackbeard

04.09.2006 um 12:22 Uhr

@kölner: Nehmen wir einmal an das du Recht hast, und Laya auch IN ihrer Ausbildungszeit nicht vertretungsweise Tätig war. Dann hiesse das, dass Sie wenn sie nach Ihrer Ausbildung in die JAV nachrückt, sie auch keinen Anspruch auf Weiterbeschäftigung hätte, weil sie dann nicht in den "geschützten Personenkreis" fiele. Wenn ich diesmal richtig gelesen habe dürftest du genau dieser Auffasung sein (ansonsten lies erst garnicht weiter). Nun Zielt aber dieses Gesetz auf das fortbestehen einer JAV ab...die Frage also wäre, ob sich das ganze nicht im Falle eines Rechtsstreits nicht hätte ändern lassen!? Auf dem Gebiet habe ich allerdings zu wenig Erfahrung um das genau beurteilen zu können. Die Stelle an der ich behauptete du gäbest falsche Informationen raus wird hiermit zurückgenommen und gestrichen.

B
Blackbeard

04.09.2006 um 12:25 Uhr

@Fayence Jaja...in diesem Fall gebe ich mich geschlagen und ziehe meine Antwort zurück. Aber ich freue mich schon aufs nächste Mal.

F
Fayence

04.09.2006 um 12:39 Uhr

Blackbeard,

zieh Dich warm an! ;-))

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