Erstellt am 25.06.2006 um 21:07 Uhr von Kölner
@Rechentafel
Machst Du Dir da ernsthaft Gedanken drüber?
Jetzt, wo die Wahl doch bei den allermeisten Betrieben gelaufen ist...
Im Zweifel entscheidet auch der WV, was zugelassen werden kann, was nicht.
Ich halte es mit den Fanta 4:
ARD ZDF C&A BRD, DDR und USA BSE HIV und DRK GbR ... usw.
Erstellt am 26.06.2006 um 00:00 Uhr von Fayence
@ Kölner
Wenn ich mich recht erinnere, steht bei Abakus eine "gerichtlich verordnete" Neuwahl an!
@ Abakus
1) Unbedenklich, aber m.E. auch nicht besonders prickelnd
2) Lasst Eure Phantasie walten; das Listenkennwort muss ja nun nicht aus nur einem Wort bestehen!
Durch das BAG (Beschluß vom 5.5.2004, 7 ABR 44/03) nicht beanstandet wurden:
T - Frischer Wind für B - Liste F
T: Kompetent in Sachen Arbeit
Erstellt am 26.06.2006 um 19:25 Uhr von Abakus
@ Fayence: Wenn ich mich recht erinnere, steht bei Abakus eine "gerichtlich verordnete" Neuwahl an!
So ist es.
1) Unbedenklich, aber m.E. auch nicht besonders prickelnd
Stimmt. Es war nur ein Beispiel. Den richtigen Begriff will ich hier nicht nennen.
@T - Frischer Wind für B - Liste F
"Frischer Wind" könnte man böswillig als parteipolitisch auslegen. So hießen früher einige Betriebszeitungen der KPD.
@Kölner: Im Zweifel entscheidet auch der WV, was zugelassen werden kann, was nicht.
Das ist mir klar, aber darauf können wir es nicht ankommen lassen. Wenn die Stützunterschriften eingesammelt werden, darf es in diesem Punkt keine Unklarheit geben.