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Muss man Ersatzmitglieder einsetzen?

B
Bernd
Nov 2016 bearbeitet

Hallo liebes Forum Muss man Ersatzmitglieder einsetzen? Wir sind ein neuer Betriebsrat und einer hat Urlaub von uns! Muss ein Ersatzmitglied bei der nächsten Sitzung unbeding dabei sein? Wir müssen 7 sein! Wären dann ja nur 6 Mitglieder!

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Community-Antworten (8)

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Rollie

25.06.2006 um 13:10 Uhr

Erklär mir den Sinn eines Ersatzmitgliedes, wenn man ihn in einer bekannten Abwesenheit eines Betriebsratsmitgliedes nicht läd ?

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Bernd

25.06.2006 um 13:13 Uhr

Wir haben es letztes mal vergessen!Sind wir dann trotdem handlundsfähig?

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Fayence

25.06.2006 um 13:56 Uhr

Bernd, die Frage wäre doch eher "Waren wir dann trotzdem handlungsfähig?"!

Falls Ihr Beschlüsse in dieser Sitzung gefasst habt, sind diese nicht ordnungsgemäss zustande gekommen. Euer AG könnte z.B. die Beschlüsse vor dem Arbeitsgericht anfechten.

Für die Zukunft solltet Ihr zwingend darauf achten, ein Ersatzmitglied einzuladen und vor allem das richtige. Ansonsten könnte auch ein Ersatzmitglied auf die Idee kommen, eine einstweilige Verfügung gegen Euch zu erwirken - wegen Nichtladung-!

M
Mona-Lisa

25.06.2006 um 14:06 Uhr

Bernd, Die Ladung aller BR-Mitglieder, einschliesslich etwaiger Ersatzmitglieder ist ein wesentliche Vorraussetzung für das ordnungsgemässe Zustandekommen eines BR-Beschlusses...... § 29 Rn. 45 BetrVG Fitting Falls ihr das nicht zwingend beachtet, kann es, wie Fayence schon sagt, gewaltige Probleme geben! Und "vergessen", ein Ersatzmitglied einzuladen, dürfte schon gar nicht passieren! Gruss Mona-Lisa

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Rollie

26.06.2006 um 12:50 Uhr

Spätestens bei der Sitzung hätte auffallen müssen, das einer zu wenig da ist :-)))

B
Bernd

27.06.2006 um 15:25 Uhr

Sollten Ersatzmitglieder bei jeder Betriebsratsitzung eingeladen werden oder nur wenn etwas beschlossen wird?

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Lotte

27.06.2006 um 15:36 Uhr

Sie sind immer zu laden, wenn ein ordentlicher BR verhindert ist, auch kurzfristig. Und wenn das erste Ersatzmitglied verhindert ist, dann wird das nächste geladen u.s.w. Eventuell sind noch Geschlecht und Listen zu berücksichtigen, aber das kannst Du im BetrVG §25 und §29 nachlesen

F
Fayence

27.06.2006 um 15:38 Uhr

Bernd, Deine letzte Frage kann doch wohl nicht ganz ernst gemeint sein!

Ist ein ordentliches BR-Mitglied an der Sitzungsteilnahme verhindert, MUSS ein Ersatzmitglied eingeladen werden. Und selbstverständlich gilt die Stellvertretung durch ein Ersatzmitglied nicht ausschliesslich für BR-Sitzungen.

Ist der §25 BetrVG für Euren BR eine unbekannte Größe?

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