W.A.F. LogoSeminare

Muß der BR Anfragen der GL innerhalb einer Woche entscheiden?

CB
Charly Brown
Jan 2018 bearbeitet

hallo,meine frage ist: muß der BR Anfragen der GL (z.b. verlängerung der arbeitszeit aus wichtigen anlaß) innerhalb einer woche entscheiden? unsere GL meint,wenn die Wochenfrist vorbei ist, ist der Antrag automatisch genehmigt,auch wenn keine Antwort vom BR vorliegt. wer kann mir dazu eine Auskunft geben? Danke im Vorraus!

2.345017

Community-Antworten (17)

O
otto

24.06.2006 um 03:00 Uhr

Guten Abend Charly, die Behauptung Ihres Arbeitgebers ist juristisch schlicht falsch. Bei einer vom Arbeitgeber gewünschten Verlängerung der betrieblich üblichen Arbeitszeit (Mitbestimmungstatbestand § 87 Abs. 1 Zif. 3 BetrVG) gibt es keine Fristen für eine Entscheidung des BR. Anderes gilt für personelle Maßnahmen nach §§ 99, 102 BetrVG. Natürlich erwartet der Gesetzgeber (§ 2 Abs. 1 BetrVG: "Vertrauensvolle Zusammenarbeit zwischen BR und Arbeitgeber zum Wohl der Belegschaft und des Betriebs"), dass sie zeitnah und sachgerecht entscheiden. Gesetzliche Termine/Fristen gibt es aber nicht. Gruß otto

B
blaubibi1

24.06.2006 um 11:10 Uhr

zu dem Thema hae ich eine weitere Frage. Der AG hat uns ein Paket mit 3 personellen Maßnahmen vorgelegt. Zu einer geplanten Umsetzung hatten wir Klärungsbedarf und haben zu dem Paket keine Beschluss gefasst. Der AG teilte nach einer Woche mit, die Frist wäre verstrichen, er würde die Maßnahmen umsetzen. Begründung: Wir hätten der Maßnahme nicht ausdrücklich widersprochen. Ist das seitens des AG so okay?

K
Kölner

24.06.2006 um 11:19 Uhr

@blaubibi1 Da hat sich der AG richtig verhalten.

B
blaubibi1

24.06.2006 um 11:23 Uhr

@kölner Ich hatte es befürchtet. Schade, dass unser BRV nach 14 Jahren Tätigkeit das BetrVG nicht kennt?! So kann man sich auch unangenehmen Diskussionen mit dem AG entziehen... einfach doof stellen und Frist verstreichen lassen... Danke. Gruß blaubibi1

K
Kölner

24.06.2006 um 22:36 Uhr

@blaubibi1 Merke: Wenn Unterlagen nicht vollständig sind, wenn noch Klärungsbedarf besteht, dann sollte sich der BR auf § 102 Abs. 1 BetrVG berufen und ggf. auch nach § 102 Abs. 3 BetrVG widersprechen. Wenn man allerdings "Nabelschau" betreibt hilft das niemandem - schon gar nicht dem AN!

RI
Ramses II

25.06.2006 um 01:31 Uhr

Ähemm?

WIE hat sich der BR denn geäußert?

Sofern tatsächlich Unterlagen fehlten und der BR dies dem AG mitgeteilt hat ist das meines Erachtens in Ordnung.

K
Kölner

25.06.2006 um 01:40 Uhr

Sehe ich nicht so... ...zumal: Sie haben zu dem Paket keinen Beschluss gefasst!

B
blaubibi1

25.06.2006 um 02:01 Uhr

@ramses@kölner Es ging sich um 3 Entfristungen (Verträge laufen erst zum 31.12.06 aus, aber das Unternehmen möchte die Kollegen frühzeitig ans Unternehmen binden). Soweit so gut. Wir haben eine Beschäftigungsgesellschaft, in der sich noch 10 Kollegen ohne Planstelle befinden und wollten geklärt haben, ob zumindest für eine Stelle ein bestimmter Kollege in Frage kommt. kölner hat recht... wir haben keinen Beschluss gefasst, sondern nur Klärungsbedarf angekündigt... AG antwortet: Ätsch Frist vorbei... und setzt um...

K
Kölner

25.06.2006 um 02:02 Uhr

Puh.......

B
blaubibi1

25.06.2006 um 02:20 Uhr

@kölner Puh... heißt?... genervt??? oder ratlos???? :-)

RI
Ramses II

25.06.2006 um 02:23 Uhr

"Klärungsbedarf angekündigt"?

"Teilen wir Ihnen freundlicherweise mit, dass der BR vermutet noch einen gewissenKlärungsbedarf hat über den er zu gegebener Zeit entscheidne wird." ???

K
Kölner

25.06.2006 um 02:25 Uhr

@blaubibi1 Ne. Nicht genervt...Ramses II hätte auch recht haben können! Aber der hat einen schlechten Biergeschmack.Deswegen "Puh".

B
blaubibi1

25.06.2006 um 02:30 Uhr

@ramses

:-) hört sich gut an.... leider weiß ich nicht, was unser BRV da rausgeschickt hat.... aber so in etwa muss es wohl gewesen sein... nach 14 jähriger BR- Tätigkeit ist mir das unerklärlich.... man könnte schon fast vermuten, dass einer unangenehmen Diskussion mit dem AG so aus dem Weg gegangen wurde, zumal er nicht den Eindruck machte, dass er sich für den betroffenen Kollegen "ein Bein ausreissen wollte"... Ist natürlich nicht zu beweisen.....

B
blaubibi1

25.06.2006 um 02:32 Uhr

@kölner@ramses

... ;-) ich kann davon ausgehen, dass es sich bei ramses um den düsseldorfer handelt....???

K
Kölner

25.06.2006 um 02:36 Uhr

Der ist kein D'dorfer. Damit würde man ihm unrecht tun. Der kommt eher aus dem Süddeutschen. Aber vermutlich nicht bayrisch...

RI
Ramses II

25.06.2006 um 02:36 Uhr

Je suis "Weltbürger"

K
Kölner

25.06.2006 um 10:55 Uhr

@Ramses II Ich sach ja: Ehemalige Französische Besatzungszone!

Ihre Antwort