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Versetzung eines Ex-BR-Mitglieds und der Kündigungsschutz - neuer Arbeitsvertrag oder einfach Versetzung?

T
tramdriver
Jan 2018 bearbeitet

Hallo,

zum Wochenende mal eine kleinere Frage an die Runde: Wir haben ein Ex-BR-Mitglied, das sich intern auf eine andere Stelle beworben hat. Im Augenblick wissen wir noch nicht Bescheid, ob er die Stelle bekommen wird, doch wenn es soweit ist, wird folgende Frage aufgeworfen: Bekommt er einen neuen Arbeitsvertrag (mit Probezeit) oder wird er einfach nur in die neue Abteilung versetzt.

Dass im letzteren Fall der Kündigungsschutz als BR-Mitglied noch nachwirkt, steht für uns alle außer Frage. Unserer Meinung nach sollte der jedoch auch bei einem neuen Vertrag nachwirken und somit die Probezeit hinfällig sein.

Besser, man informiert sich vorher. Vielleicht gibt es ja abweichende Meinungen.

Grüsse und ein schönes Wochenende

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Community-Antworten (4)

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Rollie

23.06.2006 um 15:39 Uhr

Das er einen neuen AV bekommt, ist ja kaum abwägig, weil sich ggf. die Rahmenbedingungen ändern.

Probezeit ? Auch nicht abwägig, denn wer garantiert dem AG, ob seine Entscheidung richtig war. Auch könnte der An im Nachhinein nicht glücklich sein.

Nachwirkung und Probezeit haben hier m.E. nicht zwingend einen Zusammenhang, denn AN und AG müßten sich ja etwas überlegen, im Fall, das man die Probezeit nicht fortsetzen möchte.

Ich würde dem AN raten, einer Probezeit nur zuzustimmen, wenn sie mit einer Rückführung auf den alten Platz/Abteilung zu den alten Voraussetzungen verbunden wäre.

V
viktor

23.06.2006 um 16:15 Uhr

also ich meine, das kommt doch auf die Stelle an. Wer sich im Betrieb auf eine andere Position bewirbt, wird zunächst einfach "nur" versetzt. Die Änderungen können in einer Ergänzung zum Arbeitsvertrag fixiert werden. Und wieso Probezeit. Das Unternehmen kennt doch den Kollegen und dessen Qualifikationen. (Allerdings scheint das mit der Probezeit bei innerbetrieblichen Versetzungen in Mode zu kommen; aus meiner Sicht in der Regel unsinnig)

T
tramdriver

23.06.2006 um 16:30 Uhr

Die Frage steht im Augenblick erst einmal hypothetisch im Raum. Die Wahrscheinlichkeit ist hoch, dass der Kollege die Stelle bekommt, da er alle benötigten Qualifikationen besitzt und die interne der externen Bewerbung vorzuziehen ist (da haben wir auch noch eine BV zum Thema).

Mir geht es bei dieser Frage um die Behandlung des durch die langjährige BR-Tätigkeit erworbenen Kündigungsschutzes.

R
Rollie

23.06.2006 um 17:36 Uhr

@Viktor,

Aus Sicht eines BR kann ich die Frage nach dem Sinn der erneuten Probezeit durchaus in Frage stellen, aber aus Sicht des AG's kann ich es schon nachvollziehen.

Der AG mag durchaus in der Lage zu sein, zu beurteilen, wie der betreffende Mitarbeiter am alten Platz fachlich zu beurteilen ist. Auch aus menschlicher Sicht.

Da der Mitarbeiter aber ein neues Arbeitsumfeld erschließen soll, kann der AG ja erst einmal nur hypothetisch davon ausgehen, ob der AN für den Job geeignet ist, also von der Einschätzung her.

Er weiß allerdings nicht, ob der Mitarbeiter schlußendlich wirklich der neuen Aufgabe gewachsen ist und will sich daher die Option offen halten, genauso wie bei einem neuen Mitarbeiter.

Auch aus Sicht des Mitarbeiters könnte ich eine Probezeit als notwendig erachten. Die Einschätzung der eigenen Qualifikation ist noch kein Garant dafür, auf dem Posten glücklich zu werden (auch aus ganz banalen Gründen, wie ecklige Arbeitskollegen). Hier wäre eine vereinbarte Option der Rückführung auch für den Mitarbeiter ggf. vorteilhaft.

Was nützt es dem Mitarbeiter, wenn er auf Dauer auf dem neuen Platz nicht glücklich wird.

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