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Wer lädt zur konstituierenden Sitzung des GBR ein?

LOW
Loyaler ohne Wissen
Jan 2018 bearbeitet

Hallo, ich bin gewählter GBR-Vorsitzender, und die Neuwahl des BR in meinem Niederlassung erfolgte Ende Mai. Wir sind die 3. stärkste Niederlassung, die Frage, wer darf nun zur konstituierende Sitzung einladen? Bin ich derzeit noch GBR-Sitzender bis zur Neuwahl, oder endete meine Amtszeit mit der Bekanntgabe des Wahlergebnisses? der §51 BetrVG ist schon klar ... aber erfolgt die Sitzung nun über die Hauptniederlassung (stärkste Niederlassung) ?

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Community-Antworten (2)

V
viktor

23.06.2006 um 16:08 Uhr

Ich denke- ja, die Hauptniederlassung bzw. großte Niederlassung läd ein.

LOW
Loyaler ohne Wissen

23.06.2006 um 16:29 Uhr

Hier eine Ergänzung hinsichtlich der Amtszeit des GBR und meiner Frage: Ablauf der Amtszeit gem. §24 BetrVG / gleichzeitig auch das Amt des GBR betroffen?

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