Wer lädt zur konstituierenden Sitzung des GBR ein?
Hallo, ich bin gewählter GBR-Vorsitzender, und die Neuwahl des BR in meinem Niederlassung erfolgte Ende Mai. Wir sind die 3. stärkste Niederlassung, die Frage, wer darf nun zur konstituierende Sitzung einladen? Bin ich derzeit noch GBR-Sitzender bis zur Neuwahl, oder endete meine Amtszeit mit der Bekanntgabe des Wahlergebnisses? der §51 BetrVG ist schon klar ... aber erfolgt die Sitzung nun über die Hauptniederlassung (stärkste Niederlassung) ?
Community-Antworten (2)
23.06.2006 um 16:08 Uhr
Ich denke- ja, die Hauptniederlassung bzw. großte Niederlassung läd ein.
23.06.2006 um 16:29 Uhr
Hier eine Ergänzung hinsichtlich der Amtszeit des GBR und meiner Frage: Ablauf der Amtszeit gem. §24 BetrVG / gleichzeitig auch das Amt des GBR betroffen?
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