Hallo,
ich bin gewählter GBR-Vorsitzender, und die Neuwahl des BR in meinem Niederlassung erfolgte Ende Mai.
Wir sind die 3. stärkste Niederlassung, die Frage, wer darf nun zur konstituierende Sitzung einladen?
Bin ich derzeit noch GBR-Sitzender bis zur Neuwahl, oder endete meine Amtszeit mit der Bekanntgabe des Wahlergebnisses? der §51 BetrVG ist schon klar ... aber erfolgt die Sitzung nun über die Hauptniederlassung (stärkste Niederlassung) ?