Was ist vom BR zu beachten bei Filialeröffnung in anderem Land - Betriebszugehörigkeit usw?
Ich benötige Hilfe zu folgendem Thema: eine Handwerkerfirma bekommt einen mehrjährigen Auftrag in Luxemburg und muß hierzu im Nahen Nachbarland eine Filiale eröffnen und hier einige Kollegen in Luxemburg "anmelden". Was eigentlich finanziell einige Vorteile (steuerlich) für die betroffenen Kollegen bedeutet. Bin mir nicht sicher was alles zu beachten ist, wie z. B. ändert sich die Betriebszugehörigkeit für die Kollegen, d.h. zählt dass nochmal neu wenn man in ein anderes Land geht, etc....gibt es jemanden der mir da helfen kann?
Community-Antworten (2)
24.06.2006 um 01:41 Uhr
In unserem Unternehmen ist das so: Der Dienstsitz ändert sich befristet auf das neue "Land". In dem Vertrag ist festgehalten von wann bis wann. Auch kann man anhand einer BV regeln, wie sich das Beschäftigungsverhältnis verhält. Aber die Betriebszugehörigkeit ändert sich dadurch nicht.
24.06.2006 um 02:15 Uhr
Hallo Bienchen, für die Dauer der Betriebszugehörigkeit ist es nicht entscheidend, wo ein Arbeitnehmer für seinen Arbeitgeber arbeitet. Entscheidend ist, ob er/sie Arbeitnehmer/in des entsendenden Betriebs bleibt oder nicht. Ein "Bruch" kann passieren, wenn Ihr Betrieb/Unternehmen im Ausland eine Tochtergesellschaft nach dortigem Recht gründet und der Arbeitnehmer dann mit diesem neuen Arbeitgeber einen neuen Arbeitsvertrag abschließt. In diesem Fall sollte man immer zwei Dinge im neuen Arbeitsvertrag festlegen:
- Es gibt ein Rückkehrrecht in den entsendenden Betrieb.
- In jedem Fall werden alle Beschäftigungsverhältnisse bei diesem Arbeitgeber zusammengezählt. Das muß aber ausdrücklich vereinbart werden. Gruß otto
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