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Wiedereingliederung Hamburger Modell - hat der BR ein Mitspracherecht?

SH
Stefan Haas
Jan 2018 bearbeitet

Hallo,

ich würde gerne wissen ob der BR bei der Wiedereingliederung(Hamburger Modell) ein Mitspracherecht besitzt?

Muss der BR überhaupt herangezogen werden?

Welche Dinge müssen von der Personalabteilung durchgeführt werden?

Wenn jemand eine Antowort auf die Fragen weiß, wäre das klasse.

Eine Broschüre oder ein guter Link ebenfalls.

Lieben Gruß

Stefan Haas

5.57902

Community-Antworten (2)

P
pit47

04.07.2006 um 12:05 Uhr

Hallo Stefan,

in dem Sozialgesetzbuch (SGB) IX wird in § 84 das betriebliche Eingliederungsmanagment geregelt. Der BR ist danach einzubeziehen.

F
Fayence

04.07.2006 um 12:51 Uhr

Hallo Stefan,

umfassende Informationen findest Du hier:

http://www.integrationsaemter.de/webcom/show_lexikon.php/_c-578/_nr-247/i.html

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