Wiedereingliederung Hamburger Modell - hat der BR ein Mitspracherecht?
Hallo,
ich würde gerne wissen ob der BR bei der Wiedereingliederung(Hamburger Modell) ein Mitspracherecht besitzt?
Muss der BR überhaupt herangezogen werden?
Welche Dinge müssen von der Personalabteilung durchgeführt werden?
Wenn jemand eine Antowort auf die Fragen weiß, wäre das klasse.
Eine Broschüre oder ein guter Link ebenfalls.
Lieben Gruß
Stefan Haas
Community-Antworten (2)
04.07.2006 um 12:05 Uhr
Hallo Stefan,
in dem Sozialgesetzbuch (SGB) IX wird in § 84 das betriebliche Eingliederungsmanagment geregelt. Der BR ist danach einzubeziehen.
04.07.2006 um 12:51 Uhr
Hallo Stefan,
umfassende Informationen findest Du hier:
http://www.integrationsaemter.de/webcom/show_lexikon.php/_c-578/_nr-247/i.html
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