Kandidat zur BR-Wahl genießt Kündigungsschutz - Bestandsschutz
Unser Betrieb wurde vor 212 von einem anderen Betrieb übernommen. Alle MA bekamen drei Jahre Bestandsschutz. Nun stehen im Mai BR-Wahlen an und ein Kollege, der vom AG wohl nach dem Ende des Bestandsschutzes gekündigt werden soll, möchte sich nun als Kandidat zu Wahl stellen. Er meint, dadurch nicht gekündigt werden zu können. In der Kommentierung (Fitting) zu § 103 Abs. 1 meine ich zu lesen, dass der Kündigungsschutz nach § 15 KSchG bis zur Bekanntgabe des Wahlergebnisses plus sechs Monate gilt. Oder wie sehr ihr dies? Danke euch für Infos.
Community-Antworten (4)
21.01.2014 um 15:06 Uhr
Wenn er nicht gewählt wird, dann stimmt das.
21.01.2014 um 15:36 Uhr
Hallo Fliege, du hast richtig gelesen, Wahlkandidaten sind so geschützt. Er muss dazu allerdings ein 'offizieller' Wahlkandidat sein (meine Bezeichnung). Dazu muss er (1.) wählbar sein, (2.) Mitglied einer Vorschlagsliste sein, für die bereits genügend Stützunterschriften vorliegen, und es muss (3.) der Wahlvorstand bereits exisitieren.
21.01.2014 um 19:59 Uhr
Vor 212, also noch zur Zeit der Römer. Dafür meldest du dich ein wenig spät.
22.01.2014 um 08:17 Uhr
@Topas Keine Antwort ist auch eine Antwort....... Vielen Dank für deinen nützlichen Hinweis..... Ist dir noch nie ein Schreibfehler unterlaufen?!?
@Oblatixx @Hartmut Danke, eure Antworten haben uns zur Absicherung unserer ursprünglichen Meinung sehr geholfen.
Fliege
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