Erstellt am 21.01.2014 um 14:06 Uhr von Oblatixx
Wenn er nicht gewählt wird, dann stimmt das.
Erstellt am 21.01.2014 um 14:36 Uhr von Hartmut
Hallo Fliege, du hast richtig gelesen, Wahlkandidaten sind so geschützt. Er muss dazu allerdings ein 'offizieller' Wahlkandidat sein (meine Bezeichnung). Dazu muss er (1.) wählbar sein, (2.) Mitglied einer Vorschlagsliste sein, für die bereits genügend Stützunterschriften vorliegen, und es muss (3.) der Wahlvorstand bereits exisitieren.
Erstellt am 21.01.2014 um 18:59 Uhr von Topas
Vor 212, also noch zur Zeit der Römer. Dafür meldest du dich ein wenig spät.
Erstellt am 22.01.2014 um 07:17 Uhr von Fliege
@Topas
Keine Antwort ist auch eine Antwort.......
Vielen Dank für deinen nützlichen Hinweis.....
Ist dir noch nie ein Schreibfehler unterlaufen?!?
@Oblatixx
@Hartmut
Danke, eure Antworten haben uns zur Absicherung unserer ursprünglichen Meinung sehr geholfen.
Fliege