Unser Betrieb wurde vor 212 von einem anderen Betrieb übernommen. Alle MA bekamen drei Jahre Bestandsschutz. Nun stehen im Mai BR-Wahlen an und ein Kollege, der vom AG wohl nach dem Ende des Bestandsschutzes gekündigt werden soll, möchte sich nun als Kandidat zu Wahl stellen.
Er meint, dadurch nicht gekündigt werden zu können.
In der Kommentierung (Fitting) zu § 103 Abs. 1 meine ich zu lesen, dass der Kündigungsschutz nach § 15 KSchG bis zur Bekanntgabe des Wahlergebnisses plus sechs Monate gilt.
Oder wie sehr ihr dies?
Danke euch für Infos.