Erstellt am 22.06.2006 um 08:29 Uhr von Werner
Hallo Stecker,
die 3% kommen nicht auf den Effektivlohn sondern auf den Ecklohn.
Da kann es schon sein das die Lohnerhöhung unterschiedlich hoch auf den Effektivlohn des einzelnen ausfällt.
Erstellt am 22.06.2006 um 09:05 Uhr von viktor
Wer hat dann die 3 % festgelegt? (wenn es keinen Tarif gibt)
Und in wie fern wurde der Betriebsrat (unter Beachtung des Tarifvorbehalts nach § 77.3BetrVG) bei den Fragen der betriebl. Lohngestaltung nach § 87 BetrVG (Stichwort Anrechnung von Zulagen) beteiligt?
Als ersten Schritt würde ich als BR erst einmal den AG um Aufklärung bitten, warum er so und nicht anders und nach welchen Kriterien die Erhöhung durchgeführt hat.
Erstellt am 22.06.2006 um 10:17 Uhr von Ramses II
"Und in wie fern wurde der Betriebsrat (unter Beachtung des Tarifvorbehalts nach § 77.3BetrVG) bei den Fragen der betriebl. Lohngestaltung nach § 87 BetrVG (Stichwort Anrechnung von Zulagen) beteiligt?"
Auf Grund des § 77 (3) BetrVG wird hier für den BR null Mitbestimmung übrig bleiben.
Die zu klärenden Frage wäre, was "3 % Lohnerhöhung sollte es für alle geben" genau bedeuten soll. Hat der AG einen Brief an alle AN verschickt in dem stand "Für alle gibt es 3% mehr"? Oder wie ist diese Zusage erfolgt?
Erstellt am 23.06.2006 um 09:59 Uhr von Stecker
Hallo,
also die 3 % gibt es da man sich an den Tarif anlehnt, es gibt einen Aushang dort steht dass man sich in Einzelfällen vorbehält mehr oder weniger Lohnerhöhung vorzunehmen ( insbesondere nach Leistungsgesichtspunkte) ich dachte immer gleiches Recht für alle.
Danke