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Kündigung eines ehemaligen BR-Mitglieds - wie ist das mit dem nachwirkenden Kündigungsschutz?

S
Stefan001
Jan 2018 bearbeitet

Hallo,

ich war in der letzten Amtsperiode im Betriebsrat. In der neuen nun nicht mehr. Gestern kommt nun mein Abteilungsleiter zu mir und eröffnet mir, daß es in unserer Abteilung auf lange Sicht "Veränderungen" geben wird. Durch die Einführung einer neuen Software werden nich mehr so viele Personen benötigt. Er hat mir erklärt, dass durch die Sozialauswahl auch mein Arbeitsplatz in Gefahr sein könnte. Was wohl nichts anders bedeutet, daß auch ich "dran" bin.

Da ich ja nun im BR war habe ich ja eine Kündigungsschutzfrist von 1 Jahr. Kann der Arbeitgeber mir während der Schutzfrist genau zum Ende der Schutzfrist kündigen ODER muß er das 1 Jahr abwarten und kündigt mir dann...???

Vielen Dank

Stefan

2.56807

Community-Antworten (7)

K
Kölner

22.06.2006 um 10:41 Uhr

Der AG kann Dir im Prinzip kündigen wie er will. Die Frage ist, ob er vor einem Gericht damit durchkommt.

Als AG würde ich Dir jetzt kündigen und dann zum Enddatum Deines nachwirkenden Kündigungsschutzes - ich wäre als AG dann auf der sicheren Seite. Wenn, ja wenn, auch die Sozialauswahl usw. korrekt verläuft - aber dafür ist § 1 KSchG zuständig.

A
Angi1

22.06.2006 um 11:19 Uhr

Hallo Stefan001,

kommst Du eventuell als Ersatzmitglied in Betracht, oder hast Du dich gar nicht mehr aufstellen lassen? Solltest Du als Ersatzmitglied einspringen, würde sich dein Kündigungsschutz nach jeder Sitzung an der Du teilnimmst wieder um 1 Jahr verlängern.

Solltest Du mal nachprüfen.

MfG Angi1

RI
Ramses II

22.06.2006 um 11:43 Uhr

Ich bin der Ansicht, dass der Zugang der Kündigung nicht innerhalb von 12 Moanten nach Beendigung des Amtes erfolgen darf.

S
Stefann100

22.06.2006 um 12:29 Uhr

Hallo ich nochmal...

kennt sich hier jemand näher mit der Bewertung einer Sozialauswahl aus...???

Was würde wohl ein Richter wie hoch Bewerten...???

Der Posten um den es geht wird von mir und einem Kollegen besetzt.

Hier mal die Eckdaten:

Ich, 41 Jahre verheiratet seit 13 Jahren seit 05/1998 im Betrieb

Er, 53 Jahre nie verheiratet gewesen 1 Tochter (Schulpflichtig) bei der Mutter lebend seit 10/1997 im Betrieb

Was meint Ihr, wie so etwas bei Gericht bewertet wird.

Ich hoffe, mit diesen Infos könnt ihr was anfangen. In unserem Betrieb gab's eine Sozialauswahl bisher nicht, deshalb ist dieses Thema für mich leider nur graue Theorie. Hab halt nur die Infos aus Fachbüchern und dem Internet...

Was mich natürlich auch interessiert ob die fachliche Kompentenz denn gar nichts zählt... Die hat zwar mit der SOZIALauswahl nichts zu tun, sollte doch aber auch etwas "Wert" sein, oder...???

Gruß Stefan

K
Kölner

22.06.2006 um 14:14 Uhr

Verheiratet sein, interessiert nicht! Unterhaltspflichten schon eher. Ich könnte mir vorstellen, dass "Er" bessere Karten hat.

Aber ich bin auch kein Richter...

S
stinker

22.06.2006 um 14:24 Uhr

Der AG hat aber die Möglichkeit "Funktionsträger" die von wichtiger Bedeutung sind von der Sozialauswahlliste zu nehmen. Dies muss aber schon begründet sein...also nicht "Seine Nase ist länger als Deiner".

RI
Ramses II

22.06.2006 um 14:42 Uhr

"Funktions"träger sicherlich nicht!

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