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Vermietung der Verkausfläche - Personalübernahme?

M
Mahindra
Nov 2016 bearbeitet

Hallo,

eine unserer Fillialen (bislang von uns geführt) soll fremdvermietet werden, der neue Mieter vertreibt die gleichen Produkte die wir bislang hatten. Bei einem verkauf hätten wir hier einen Betriebsübergang nach 613a und das Personal hätte übernommen werden müssen - wie ist das bei Vermietung der gesamten Verkaufsfläche ?

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Community-Antworten (1)

R
rainerw

21.06.2010 um 00:18 Uhr

Mahindra Sollten die Verkaufsflächen fremdvermietet sein sollte zuerst überprüft werden ob der neue Mieter sie nicht an eurem Betrieb untervermietet hat. Sollte dies nicht der Fall sein so könnte eine Beschäftigung von eurem Personal, meiner Ansicht nach, nur nach dem AÜG erfolgen. Und hierzu bedarf es einer Genehmigung das euer Betrieb das überhaupt darf.

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