Erstellt am 22.06.2006 um 04:49 Uhr von Rainer
Erstellt am 22.06.2006 um 06:41 Uhr von ekieh
1. Möglichkeit, wenn BR in Persönlichkeitswahl ermittelt:
Zur Vertretung eines BR-Mitglieds ist das Ersatzmitglied berechtigt, das die meisten Stimmen erhielt; Du nennst es Nr.1 !?
Wenn Nr.1 selbst verhindert ist, vertritt Nr.2 das BR-Mitglied!
Ist Nr.1 wieder da, verliert Nr.2 seinen Vertretungsjob!
2. Möglichkeit, wenn Listenwahl war:
- das Selbe, aber immer auf eine Liste bezogen/ innerhalb einer Liste!
Also- Barnie, bitte mehr hierzu mitteilen ...
Erstellt am 22.06.2006 um 09:36 Uhr von Angi1
Hallo Barnie,
die Vertretung der BR bezieht sich nicht auf die Personen, sondern auf die Gesamtzahl.
Fehlt 1 BR kommt das 1. Ersatzmitglied (Liste oder Mehrheitswahl), fehlen 2 BR kommt das 2. Erstzmitglied zum Zuge, welches aber wieder außen vor ist, wenn nur noch 1 BR fehlt.
MfG
Angi1
Erstellt am 22.06.2006 um 12:42 Uhr von PeterSchwarz
Die Berechnung wer für wen "nachrutscht" kann sehr kompliziert sein.
Lösung:
Gebe das Wahlergebnis in diese Software ein und sie errechnet automatisch das richtige Ersatzmitglied, aus der richtigen Liste inkl. Begründung (wer von welcher Liste, Geschlecht in der Minderheit usw.).
Hier Software download: http://www.betriebsratgeber.de/software/
Erstellt am 22.06.2006 um 18:55 Uhr von Barnie
Danke Angi1 das wollte ich wissen ob es egal ist welches br mitglied fehlt und ob immer der erste bis zum schluß nachrückt bis alle wieder vollzählig sind
Erstellt am 22.06.2006 um 18:56 Uhr von Barnie
Es geht um Betriebsratswahl Industrie und elektro