Erstellt am 21.06.2006 um 22:02 Uhr von Kölner
Da hat die GF wohl recht. § 15 BetrVG hilft!
Raus mit einer Frau, die dann ein Ersatzmitglied ist!
Erstellt am 21.06.2006 um 22:05 Uhr von sh_9260
Hallo du Schlumpf äääh Hallo Schlumpf,
Wie ist denn das Verhältnis Frau/Mann auf eurer Wählerliste ?
den danach wird nach d'Hondt auch die Sitzverteilung im BR errechnet.
Erstellt am 21.06.2006 um 22:05 Uhr von schlumpf
und wenn diese sich weigert zurückzutreten????Neuwahlen?
Erstellt am 21.06.2006 um 22:06 Uhr von schlumpf
Erstellt am 21.06.2006 um 22:07 Uhr von Kölner
@schlumpf
Sach mal. Gesetze sollte man schon lesen und kennen. Und weigern kann sich eine solche Kollegin wohl kaum!
Erstellt am 21.06.2006 um 22:10 Uhr von schlumpf
also muß sie zurücktreten damit der mann im br ist? und sie wird ersatzmitglied?!so genau steht das in § 15 abs 2 nicht drin!
Erstellt am 21.06.2006 um 22:11 Uhr von Kölner
Doch in der Wahlordnung zum BetrVG!
Erstellt am 21.06.2006 um 22:11 Uhr von sh_9260
@Schlumpf
Wählerliste ? Wieviel wahlberechtigte Frauen / Männer ?
Erstellt am 21.06.2006 um 22:13 Uhr von schlumpf
23 wahlberechtigte und davon 17 frauen und 6 männer
Erstellt am 21.06.2006 um 22:13 Uhr von Kölner
@sh_9260
Interessiert doch wohl kaum. Es sind ja nur 3 zu wählen!
Also wie viele Männer sind im BR?
Erstellt am 21.06.2006 um 22:14 Uhr von schlumpf
keiner, nur als ersatzmitglied ein mann
Erstellt am 21.06.2006 um 22:18 Uhr von schlumpf
also muß nach der wahlordnung §22 abs 2, erst der mann in den br mit den meisten stimmen und der rest geht nach meisten stimmen. richitg?
Erstellt am 21.06.2006 um 22:18 Uhr von Kölner
Jawohl...und alles nur um die eine Frau zu ärgern!
Erstellt am 21.06.2006 um 22:19 Uhr von schlumpf
Danke :) ihr habt mir sehr geholfen!!!
Erstellt am 21.06.2006 um 22:26 Uhr von sh_9260
@Kölner
ja, ok war vom Fussball abgelenkt.
bei 3 ist die Minderheit immer 1
kann ja mal passieren.
Erstellt am 21.06.2006 um 23:12 Uhr von Ramses II
Äh?
Ihr meint also tatsächlich wenn es 18 Frauen und 5 Männer wären die Männer auch noch einen Anspruch auf einen Minderheitengeschlechtersitz hätten?
Erstellt am 21.06.2006 um 23:16 Uhr von Kölner
Schade.
Ich hatte schon geglaubt, dass mein Fauxpas keinem auffällt!
Erstellt am 21.06.2006 um 23:45 Uhr von Ramses II
Aber doch nicht in einem Arbeitsrechtsforum in dem ich regelmäßig patrouilliere.