Erstellt am 16.03.2010 um 14:21 Uhr von knorr
@Patrizia
dann, wenn der zweite Quotient bei den Frauen mindestens 15,1 wäre, also höher als die 15 bei den Männern.
Kann aber bei Euch ja so nicht sein. Du hast das schon richtig gerechnet.
Erstellt am 16.03.2010 um 14:49 Uhr von DonJohnson
@knorr
Nö, das ist nicht gemeint.
@Patrizia
*Sollten auf das Geschlecht in der Minderheit nach der Stimmabgabe mehr Stimmen entfallen, als für einen Sitz benötigt werden, so erhält es entsprechend der Anzahl der Stimmen mehr Sitze als den garantierten einen Sitz, *
Das bedeutet nicht anderes, dass wenn z.B. zwei Frauen unter den drei am meisten gewählten sind, bekommen die Frauen zwei Sitze.
Die Minderheitenquote bedeutet die MINDEST Sitzzahl, nicht die HÖCHST Sitzzahl...
Erstellt am 16.03.2010 um 14:49 Uhr von Patrizia
Hallo Knorr,
erst einmal Danke für deine schnelle Antwort. Ja, Deine Antwort ist mir schon klar, aber ich meine doch, wie kann eine Frau noch eine weiter Stimme bekommen, NACH DEN WAHLEN, siehe Text. Das ist mir nicht ganz klar.
Gruß
Patrizia
Erstellt am 16.03.2010 um 15:00 Uhr von zwietsch
die grundsätzliche berechnung der mindestsitze hast du richtig gemacht. die drei höchstzahlen sind 30, 19 und 15 - somit 2 männer (30 und 15) und 1 frau (19).
was da noch im wahlausschreiben (?) stand sagt wohl folgendes aus:
garantiert ist auf jeden fall 1 sitz für die frauen. sagt ja das gesetz.
werden aber mehr frauen direkt in den BR gewählt, dann kann es durchaus sein, dass auch zwei oder drei reinkommen!
beispiel (persönlichkeitswahl):
frau1 erhält 25 stimmen
frau2 erhält 23 stimmen
frau3 erhält 18 stimmen
mann1 erhält 17 stimmen
...dann sind es sogar 3 frauen im BR!
Erstellt am 16.03.2010 um 15:09 Uhr von DonJohnson
@zwietsch
Schade, dein Beispiel ist falsch - dann wären 5 BRM zu wählen, Weiterhin sollte man sich als BR bei der Größe echt Gedanken machen, ob man eventuell doch lieber das "normale Wahlverfahren" anwendet (was selbstverständlich eine Persönlichkeitswahl nicht ausschließen würe, wenn denn...) ;-)))
Erstellt am 16.03.2010 um 15:12 Uhr von Patrizia
Ersteinmal danke für Eure Antworten.
Was ich aber nicht so ganz verstehe ...
Für was gibt es dann das d'Hondtschen Höchstzahlensystem !! Dann kann man ja einfach
nach dem Mehrheitswahlrecht wählen !! Der, der die höchsten Anzahlen der Stimmen hat kommt in den BR.
Das Höchstzahlensystem sagt ja eigentlich etwas anderes..
Erstellt am 16.03.2010 um 15:23 Uhr von DonJohnson
@Patrizia
Für euch ist de Hondt wichtig um das Geschlecht in der Minderheit zu bestimmen und für ncihts anderes.
Nur für das "normale Wahlverfahren" kommt es bei mehr als einer Liste zur Auszählung na de Hondt...