Hallo zusammen,

ich habe eine Frage und hoffe das Ihr mir weiterhelfen könnt.

Folgendes Fallbeispiel habe ich aus dem Internet gezogen:

Beispiel: Fa. mit 49 Beschäftigten, davon 30 Männer und 19 Frauen. Nach § 9 BetrVG
besteht der BR aus 3 Mitgliedern.

30 :1 = 30 19:1 = 19
30 :2 = 15 19:2 = 9,5
30 :3 = 10 19:3 = 6,33

Somit fallen 2 Sitze auf den Mann und ein Sitz auf die Frau.

Soweit, so gut. Bis hierhin ist alles kar, aber dann folgte noch folgender Text, der für mich
nicht so recht verständlich ist !!!

Folgendes wurde geschrieben: Sollten auf das Geschlecht in der Minderheit nach der Stimmabgabe mehr Stimmen entfallen, als für einen Sitz benötigt werden, so erhält es entsprechend der Anzahl der Stimmen mehr Sitze als den garantierten einen Sitz, soweit genug Mitglieder des Geschlechts in der Minderheit kandidieren und am Ende die Wahl auch annehmen.
Wenn die niedrigste in Betracht kommende Höchstzahl auf beide Geschlechter zugleich entfällt, so entscheidet das Los darüber, ob dieser Sitz dem Minderheitengeschlecht zufällt oder nicht.

Mhhh.... wann genau würden den Frauen jetzt noch eine weiter Stimme zufallen. Ich verstehe nicht so ganz was damit gemeint ist. Für Eure Hilfe wäre ich sehr dankbar.

mfg
Patrizia