Hallo Zusammen, (nach der Wahl ist vor der Wahl)

In unserem Betrieb sind 402 Männer und 399 Frauen beschäftigt.
Frage:
Hat der Wahlvorstand hier Spielraum um § 5 der WO: " die Mindestsitze des Geschlechts in der Minderheit " außer Kraft zu setzten oder zu relativieren.
Hintergrund:
Nach der WO ist das Gremium mit 6 Männern und 5 Frauen zu besetzen.
Die Wahl hat gezeigt das mehrere Männer mit dem teilweise dreifachen an Wählerstimmen den Sprung in den BR nicht geschafft haben

liebe Grüsse
Miles