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Vierteljährliche Betriebsversammlung - Pflicht?

S
sulp
Jan 2018 bearbeitet

Hallo

Im BetrVG §43 steht, das der BR vierteljährlich eine Betriebsversammlung einzuberufen hat.

Gilt das grundsätzlich oder gibt es abweichungen für den Einzelhandel NRW?

Gruss Sulp

3.188011

Community-Antworten (11)

K
Kölner

21.06.2006 um 23:10 Uhr

Das ist zwingend. Auch für den Einzelhandel!

L
Lotte

21.06.2006 um 23:18 Uhr

@Sulp Die Diskussion hatten wir schon mal unter 27159, es lohnt sich vielleicht, dort nochmal nachzulesen.

S
sulp

21.06.2006 um 23:42 Uhr

@ Lotte Danke für den Tip! Hatte doch wohl nicht gut genug gesucht.

E
Engel

22.06.2006 um 00:39 Uhr

Lieber Sulp, vor allem Kölner,

muss ich jetzt als BRV zurücktreten, weil ich nicht die Zeit habe für vierteljährlich BV einzuberufen. Das kann doch nicht wahr sein. Wir sind knapp unter 200 Ma, nicht freigestellt, haben wahnsinnig zu tun und trotzdem noch power für BR. Gibt es in eurem Sinn keine Ausnahmen. Infos werden durch Aushang weitergegeben. BV finden bei uns seit je her nur halbjährlich statt. Werde ich jetzt gesteinigt??

Gruss , Engel

M
musi

22.06.2006 um 10:50 Uhr

@engel ,,wo kein Kläger auch kein Richter! " Laut BetrVG ist es eine Amtspflicht 4 mal im Jahr eine BV zu machen. 2 davon können auch als Abteilungsversammlungen genutzt werden! Ich vertrete die Ansicht, dass man schon versuchen sollte BV einzuberufen, um die Belegschaft auch über die Betriebsratsarbeit aufzuklären und mit den Vorurteilen ,, die trinken doch nur Kaffee" aufzuräumen.

K
Kölner

22.06.2006 um 11:17 Uhr

@engel Genau genommen: Ja - Du solltest gesteinigt werden. Vor allem aufgrund der Äußerungen "wahnsinnig zu tun". Schon mal was von "BR-Arbeit geht vor normaler Arbeit" gehört? Ich bezweifle hiermit also ganz offen, dass Ihr Eure BR-Arbeit mit Power füllt!

E
Engel

24.06.2006 um 22:48 Uhr

Kölner , mir ist dein forscher Ton schon öfter aufgefallen, aber du bringst mich nicht dazu zurückzutreten, weil ich zeitlich keine vierteljährliche BV schaffen kann. Wir sind 185 MA, davon 75 im AD, also bin ich nicht freigestellt. Wir haben seit 20 Jahren nur halbjährlich BV. Es ist von der Arbeit her nie möglich gewesen. So viel zum Thema ehrenamtlich und BR-Arbeit geht vor.

Lieber Kölner, gib dich mal zu erkennen. Bist du freigestellt?

Gruß,

Engel

K
Kölner

24.06.2006 um 23:04 Uhr

Die Inquisition ist seit der Reformation grösstenteils verschwunden. ;-)

RI
Ramses II

25.06.2006 um 01:24 Uhr

Sulp, Du sierP renielk,

kannst Du mir mal anvertrauen wie viel Aufwand die Organisation einer Betriebsversammlung bei Euch eigentlich bedeutet?

K
Kölner

25.06.2006 um 01:39 Uhr

@Ramses II Bei denen gab es gestern und heute 8%...

F
Fayence

25.06.2006 um 12:47 Uhr

engel,

Dich verstehe ich ja nun gar nicht! Du stellst als BR die Frage, ob das BetrVG Ausnahmen für bestimmte Sparten macht. Das ist ja nun eindeutig nicht der Fall!

Der Gesetzgeber macht noch nicht einmal die Pflicht zur vierteljährlichen Betriebsversammlung davon abhängig, ob es freigestellte BR´s gibt oder nicht! Ist auch unnötig, da die Arbeitsbefreiung für Betriebsratstätigkeit im §37 ebenfalls sehr umfassend geregelt ist. Da würde sich der Blick in eine der Kommentierungen, insbesondere zum §37 Abs. 2, wahrscheinlich lohnen!

Deine bislang aufgeführten "Entschuldigungen" treffen daher irgendwie nicht in´s Schwarze!

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