Hallo, Danke erstmal für Eure Antworten zur BRV-Streik Frage. Jetzt habe ich aber gleich nochmals eine Frage, wo sich die Ungereimtheiten auftun. Wie gesagt bin jetzt 1 Jahr bei der BR-Truppe und seit kurzem BRV-Vertreter und irgendwie sind wir wohl nicht auf der gleichen Wellenlänge. Im Betrieb gabs bis jetzt nur 1 Betriebsversammlung und zwar die in der der AG seinen Rechenschaftsbericht usw. auch vorlegen muß. Habe hier im Forum auch schon vielerlei zu diesem Thema (nämlich vierteljährliche BV) gelesen. Jetzt habe ich wieder das Thema in der Sitzung eingebracht, also seither bestand die Ansicht, dass ja nur diese vom AG - während der Arbeitzeit- stattfindende BV auch den Teilnehmenden bezahlt wird. Und im § 44 (2) steht eigentlich auch, das sonstige BV außerhalb der Arbeitszeit stattfinden, aber nach Einvernehmen mit dem AG davon abgewichen werden könne und diese auch während der AZ durchgeführt werden können und wenn der AG diesem zustimme so hat er keine Berechtigung das Arbeitsentgelt der Arbeitnehmer zu mindern.
Leider ist oder wäre diese Zustimmung nie vom AG zu erhalten gewesen und darum auch keine weiteren BV gemacht worden.
Verhält es sich tatsächlich so, dass die vom BR einberufenen vierteljährlichen BV - für jeden Teilnehmer sozusagen "auf eigene Kosten" stattfinden würden ?
Ich würde ja gerne eine diesbezügliche Schulung machen bzw. auch andere, aber leider meint mein BRV, die hätte er schon und darum wäre diese nicht nochmal notwendig und leider ist im Moment zumindest auch kein diesbezüglicher Mehrheitsbeschluss von meine sozusagen Kollegen zu bekommen. Manchmal trage ich mich schon mit dem Gedanken auch das Handtuch zu werfen, wie mein Vorgänger, aber irgendwie glaube ich doch noch auch die anderen BR mal von der Inkompitenz unseres BRV zu überzeugen. Wie heisst es so schön - die Hoffnung stirbt zuletzt -
Könnt Ihr mir also wertvolle Tipps und natürlich Antwort auf meine eigentliche Frage geben? Sage Danke im voraus.