Erstellt am 21.06.2006 um 15:18 Uhr von Müllmann
Hallo Magma,
siehe: BetrVG § 33 Beschlüsse des Betriebsrats
MfG
Müllmann
Erstellt am 21.06.2006 um 15:41 Uhr von bernd
Nein Magma,
zu zweit seid Ihr nicht beschlussfähig.
Ich würde sogar bei 3 anwesenden BR-Mitgliedern Bauchschmerzen haben, so einen Zusatz zu beschließen. Ist doch so eine BV meist ein Werk den alle über längere Zeit gemeinsam abgestimmt und bearbeitet haben.
Ich denke, was bis heute Zeit hatte, hat auch noch bis morgen Zeit. So Schnellschüsse vom AG sollten immer in Ruhe bedacht werden.
Zwingen kann Euch der AG, denke ich, nicht.
Erstellt am 23.06.2006 um 10:35 Uhr von Benno_BRB
Wenn der AG eine Sitzung des beantragt, muss dieser innerhalb von drei Tagen zusammentreten. Nötigenfalls auch mit Ersatzmitgliedern. Hier kann dann beschlossen werden (Beschlussfähigkeit muss gegeben sein), dass ein Sachverständiger hinzugezogen werden muss. Da muss der BR auf die Belange des Sachverständigen (vielleicht ein AR-Anwalt) Rüchsicht nehmen und somit auch der AG -> Urlaubszeit.
Benno
Erstellt am 23.06.2006 um 10:37 Uhr von Kölner
Das Restmandat eines einzelnen BRM während der zeitweiligen Verhinderung von anderen BRM's nach § 22 BetrVG würde m.E. dafür auch nicht herhalten dürfen!
Erstellt am 23.06.2006 um 10:46 Uhr von Benno_BRB
@ Kölner: Moins! meine Unterstützung!!!
Schönes Wochenende!!!!!
Benno
Erstellt am 23.06.2006 um 15:20 Uhr von Magma
Hallo, alle! Vielen Dank fürs Weiterhelfen und ein schönes Wochenende! Magma