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Nicht geschaffte Arbeit macht Verluste und verstörst gegen gesetzliche Auflagen

B
BerndBalu
Jul 2018 bearbeitet

Ein Kollegin muss bestimmte Informationen auf nehmen und bearbeiten - wenn sie die Informationen nicht auf nimmt kann der Fall nicht abgerechnet werden. Aufgrund von Personalmangel konnte Sie 200 fälle nicht aufnehmen welches minder einnahmen von ca. einigen Tausend € verursacht. Die Mitarbeiterin hat dem AG gemeldet das Sie die Arbeit nicht schaft , es wurde gesagt das Sie die Arbeit liegen lassen soll. Meiner Ansicht nach wird hier ein Überlastung der Mitarbeiterin deutlich. Erst in drei Monaten soll ein neue Kollegin eingestellt werden. Welche Möglichkeit habe ich als Betriebsrat tätig zu werden.

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Community-Antworten (5)

K
kratzbürste

17.07.2018 um 18:39 Uhr

Das Betriebsrisiko trägt der AG - nicht der AN. Stellt der AG nicht genügend Personal, muss er mit den Verlusten leben.

Ihr solltet der Kollegin sagen, dass sie nichts falsch macht, wenn sie am Feierabend Arbeit unerledigt liegen lässt.

C
celestro

17.07.2018 um 19:26 Uhr

gegen was für gesetzliche Auflagen soll hier verstoßen werden ?

G
ganther

17.07.2018 um 20:27 Uhr

Arbeitgeber sagt doch liegen lassen. Was willst du mehr?

B
BRHamburg

18.07.2018 um 07:52 Uhr

Vielleicht geht es hier darum die Gesundheit der Kollegin zu schützen. Den auch wenn der Arbeitgeber sagt sie darf Arbeit liegen lassen, ist es für die meisten Menschen eine unbefriedigende Situation ihre Aufgaben nicht erfüllen zu können. So eine Taktik kommt z.B auch bei Mobbing durch Vorgesetzte vor.

P
paula

18.07.2018 um 15:04 Uhr

jetzt ist die Glaskugel echt fantasievoll.....

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