Erstellt am 21.06.2006 um 07:21 Uhr von Kölner
Gar nicht.
Abmahnungen können einen BR wohl kaum interessieren.
Erstellt am 21.06.2006 um 08:59 Uhr von Ramses II
Naja, wenn der Arbeitgeber schon freiwillig...
Die Frage für mich ist, wie hoch der Schaden eigentlich ist. Aus meiner Sicht sind hier zwei Handlungen getrennt zu betrachten:
Der AN tankt Benzin statt Diesel. Ob das bereits "grob" fahrlässig ist, wage ich zu bezweifeln. Der Schaden hierbei dürfte ca. bei dem Wert der Tankfüllung, Entsorgung und 30 Minuten Arbeit liegen.
Der AN benutzt zur Vertuschung die andere Tankkarte. Hier liegt meines Erachtens Vorsatz vor. Der Schaden dadurch kann unter Umständen in die Tausende gehen. (Allerdings erinnere ich mich auch, dass wir bei der Bundeswehr in die Panzer im Winter nicht unerhebliche Mengen Benzins beigemischt haben damit der Tankinhalt nicht versulzt).
Der BR kann hier aber nicht viel anderes tun, als ganz freundlich mit dem AG sprechen.
Erstellt am 21.06.2006 um 08:59 Uhr von viktor
Schadenersatz. Was macht der AG geltend? 20 Euro für Benzin statt Diesel oder mehr?
Wie fahrlässig das Handeln des Kollegen war, kann kaum von ferne beurteilt werden. Wenn überhaupt wäre dies der Punkt, wo der BR vermittelnt tätig werden kann.