Abmahnung ja Schadensersatz nein?
Ein AN führt eine Fehlbetankung ( 20 l ) an einem Fahrzeug aus ( Benzin statt Diesel ). Er unterlässt weiterhin die Information des AG darüber und dokummentiert auch nicht das Fahrtenbuch! Die Tankkarte der Flotte ist nur auf Diesel zugelassen, auch dies umgeht der AN indem er die Ersatzkarte an der Tankstelle benutzt! In der Anhörung die ohne BR stattfand ( Vors. und Stellvertr. auf Fortbildungsseminar) wird der AN abgemahnt und wegen grober Fahrlässigkeit zum Schadensersatz verpflichtet. AN hat eine schriftl. Erklärung unterschrieben! Der BR wird schriftl. vom AG über die Anhörung informiert und um eine Kenntnisnahme gebeten!!! Nach Gespräch mit dem AN und BR weis dieser gar nicht was er unterschrieben hat befindet sich zur Zeit in schwieriger fam. Situation!! Wie würdet ihr vorgehen???
Community-Antworten (3)
21.06.2006 um 09:21 Uhr
Gar nicht. Abmahnungen können einen BR wohl kaum interessieren.
21.06.2006 um 10:59 Uhr
Naja, wenn der Arbeitgeber schon freiwillig...
Die Frage für mich ist, wie hoch der Schaden eigentlich ist. Aus meiner Sicht sind hier zwei Handlungen getrennt zu betrachten: Der AN tankt Benzin statt Diesel. Ob das bereits "grob" fahrlässig ist, wage ich zu bezweifeln. Der Schaden hierbei dürfte ca. bei dem Wert der Tankfüllung, Entsorgung und 30 Minuten Arbeit liegen. Der AN benutzt zur Vertuschung die andere Tankkarte. Hier liegt meines Erachtens Vorsatz vor. Der Schaden dadurch kann unter Umständen in die Tausende gehen. (Allerdings erinnere ich mich auch, dass wir bei der Bundeswehr in die Panzer im Winter nicht unerhebliche Mengen Benzins beigemischt haben damit der Tankinhalt nicht versulzt).
Der BR kann hier aber nicht viel anderes tun, als ganz freundlich mit dem AG sprechen.
21.06.2006 um 10:59 Uhr
Schadenersatz. Was macht der AG geltend? 20 Euro für Benzin statt Diesel oder mehr? Wie fahrlässig das Handeln des Kollegen war, kann kaum von ferne beurteilt werden. Wenn überhaupt wäre dies der Punkt, wo der BR vermittelnt tätig werden kann.
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