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Abmahnung und Schadensersatz?

B
brwupp
Jan 2018 bearbeitet

Hallo,

ich habe da mal ne Frage:

Ein Arbeitnehmer wurde streng abgemahnt, und jetzt wollen die Arbeitgeber auch noch Schadensersatz verlangen. Entweder er macht Überstunden ohne Bezahlung, oder ein Brutto Monatsgehalt, dann geben die AG ruhe.

Kann man einen Arbeitnehmer, zweimal erschießen? Deutschland was kommt da noch auf die Arbeitnehmer zu?

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Community-Antworten (4)

DAH
Der alte Heini

10.02.2008 um 16:03 Uhr

Erst einmal sollte geprüft werden, ob überhaupt ein Anspruch auf Schadenersatz besteht. Vielleicht einmal den Grund mitteilen.

V
VIONÄR

11.02.2008 um 09:12 Uhr

@brwupp Worin besteht denn der Unterschied zwischen abgemahnt und streng abgemahnt, oder gibt es gar noch ganz streng abgemahnt? Ich denke, mit den pauschalen Aussagen ist eine sichere Auskunft nicht möglich!

J
Jube

11.02.2008 um 12:14 Uhr

@brwupp Ich habe massive Probleme, den Sinn der Fragestellung zu erkennen.

Der AN wurde abgemahnt und soll auf Schadensersatz verklagt werden, wenn er keine Übertunden ohne Bezahlung leistet oder kein Brutto Monatsgehalt zahlt???

P
packer

11.02.2008 um 12:25 Uhr

hi wupp,

eine Abmahnung hat generell nichts mit einem Schadensersatz zu tun. Sollte der AN wirklich fahrlässig gehandelt haben und Schaden angerichtet haben, so hat der AG Anspruch auf Schadensersatz. Also erste Frage an den Kollegen was denn da so genau gelaufen ist. Zweite Frage an sich selber: hat der AN eine Cance vor Gericht gegen den Anspruch des AG zu gewinnen? Dritte Frage: wird der An danach noch ruhig und korrekt beim AG arbeiten können? Und letztendlich ist meine Frage, ob der AG vieleicht recht hat und somit ein Angebot an den AN gemacht hat, das ganze mit dieser Regelung zu klären...

Die berüchtigten drei Seiten einer Medaille :)

gruß, Packer

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