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Versetzung auch gegen den eigenen Willen?

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Heike
Jan 2018 bearbeitet

Hallo zusammen, ich habe da mal eine Frage: bei uns soll eine neue Abteilung gebildet werden, d.h. ein Arbeitsgebiet wird aus einer bestehenden Abteilung ausgekoppelt und mit der neuen Abteilung "verselbständigt". Die Mitarbeiter, die bisher das entsprechende Sachgebiet - und auch andere!- bearbeiten, sollen in die neue Abteilung versetzt werden. Frage: wenn die Mitarbeiter aber nicht in die neue Abteilung wechseln wollen, haben sie dann einen Anspruch auf ihren "alten" Arbeitsplatz oder "müssen" sie die Abteilung wechseln? Für Eure Hilfe vorab schon einmal vielen Dank!

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Community-Antworten (3)

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Petrus

21.06.2006 um 14:51 Uhr

Die Frage ist doch, was gegen die neue Abteilung spricht. So wie ich Dich verstehe, ändert sich die Arbeitsaufgabe nicht grundsätzlich, selbst der engere Kollegenkreis (im selben Sachgebiet) dürfte erhalten bleiben. Und in der "alten" Abteilung gibt es ja zukünftig genau diese Aufgabe nicht mehr. Also was verschlechtert sich?

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Heike

21.06.2006 um 15:16 Uhr

Hallo Petrus, das Problem ist überwiegend persönlicher Natur, konkreter gesagt das Probem ist zum einen der "neue" Chef. Zum anderen aber auch die Angst, das evtl. jetzt mehr Personal für die neue Abteilung eingeplant seien könnte, als hinterher tatsächlich benötigt wird. Wenn also nach ein paar Monaten fetsgestellt wird, daß jemand zu viel ist...

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ice62

21.06.2006 um 16:03 Uhr

Ändert sich Art der Beschäftigung....?

Bei Zweifel Arbeitsverträge , Stellenbeschreibungen - der betroffenen AN - prüfen.

Erleiden die AN Nachteile durch den Wechsel, erleiden die in der alten Abteilung verbleibenden AN Nachteile, müssen ggf. Mitarbeiter/in die Betreuung ihrer Kinder ändern? etc.

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