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Mitbestimmung

C
CaRo
Jan 2018 bearbeitet

Hallo, eine Frage zum Thema Mitbestimmung! Bei uns sollen "Praktikanten" eingestellt werden (für 2-4 Wochen, gegen Bezahlung), ihre Aufgabe besteht darin das sie Gläser spühlen sollen, weil zur WM zuviel los ist. Diese "Praktikanten" sind unsere Azubis die zum 01.09. anfangen. Alle sind unter 18 Jahre, da wir uns schon negtiv dazu geäußetrt haben hat unser BR beschloßen uns nicht mitstimmen zu lassen bei der Einstellung. Wir sind der Meinung das dies kein Praktikum im Sinne des BBiG und eigentlich nur Ausbeute ist, außerdem wären das doch AN unter 18 Jahre für die wir doch zuständig sind laut BetrVG § 60. Oder sehen wir das falsch.. unser BR hat uns nämlich mit dem Anwalt gedroht wenn wir was sagen...!

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Community-Antworten (4)

K
Kölner

21.06.2006 um 09:28 Uhr

@Caro Du bist JAV? Ggf. § 66 BetrVG mit Gewerkschaftshilfe?

P
Petrus

21.06.2006 um 10:56 Uhr

Ansonsten gilt §67 BetrVG: Die JAV ist teilnahme- und stimmberechtigt! Wird Euch das verwehrt, dürfte der BR-Beschluß unwirksam sein und die JAV kann dagegen beim ArbGer vorgehen. Also laßt Euch durch die Drohung mit dem Anwalt nicht einschüchtern...

A
Angi1

23.06.2006 um 13:48 Uhr

Hallo Caro,

bei uns haben unsere zukünftigen Azubis die Möglichkeit schon vorher als Ferienjobber sich ein paar Euro zu verdienen.

Was ist daran schlimm. Ihr sollt doch als JAV die Interessen der Jugendlichen vertreten. Also wo seht ihr nach § 99 BetrVG einen Grund zur Verweigerung der Zustimmung?

Denkt daran, dass diese "Praktikanten" bei der nächsten Wahl zur JAV wahlberechtigt sind.

MfG Angi1

L
Lotte

23.06.2006 um 14:47 Uhr

@Angi1 Also ich gehe mal davon aus, dass Caro und die anderern JAV wohl ihre Gründe für Ihre Bedenken haben und finde es etwas fragwürdig, wenn sie erst an die kommende Wahl denken sollen, bevor sie Bedenken äußern.

@caro unser BR hat uns nämlich mit dem Anwalt gedroht wenn wir was sagen...! Ich mußte dreimal lesen, bevor ich geglaubt habe was ich lese. Was soll denn das für eine dämliche Drohung sein?

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