Ist es richtig, dass der AG einzelne Kandidaten auf der Liste des zu wählenden Betriebsrates ablehnen kann?
Und wenn ja, wie soll das vonstatten gehen? Bittet er den Wahlausschuss um Streichung des jeweiligen Kandidaten bzw. bittet er den betreffenden Mitarbeiter, seine Kandidatur zurückzuziehen?

Zur Info: Nach dem Verkauf unserer Firma soll ein neuer Betriebsrat gewählt werden. Hierzu wurde uns im Rahmen einer Mitarbeiterversammlung vom bisherigen BR mitgeteilt, dass der AG das Recht zu o.g. Vorgehen habe.

Wir finden dieses Procedere höchst befremdlich - würde es doch bedeuten, dass sich der AG nach Gutdünken seine Wahlliste selber zusammenstellen kann.