Kündigung eines befristeten Arbeitsvertrages
Hallo, wer kann helfen ich bin BR VS und wir haben am Donnerstag über folgenden Sachverhalt zu entscheiden. Eine Mitarbeiterin hat einen befristeten Arbeitsvertrag (2 Jahre) dieser läuft ende Juli aus. Der AG will nicht verlängern und hat den Vertrag dem Arbeitnehmer gekündigt. Er möchte aber trotzdem dass wir darüber entscheiden nach §102. Ist dies überhaupt erforderlich, da unserer Meinung nach Zeitvertrag Zeitvertrag ist und keine Anhörung erforderlich ist. Können darüber überhaupt abstimmen? Es kommt noch hinzu, dass dieser Arbeitnehmer als Nachrücker im BR ist und auch schon an Sitzungen teilgenommen hat.
Um eine kurzfristige Antwort wäre ich dankbar Waupe
Community-Antworten (2)
20.06.2006 um 13:04 Uhr
Also wenn der Vertrag befristet ist, läuft er ohne Kündigung aus. Da braucht kein BR gehört werden.
Wenn aber der AG meint kündigen zu müssen und eine Kündigung mit dem Kündigungsschutzgesetz nicht konform ist, weil das Ersatzmitglied Kündigungsschutz genießt, würde ich vorsorglich doch der ordentlichen Kündigung widersprechen bzw nach § 103 einer außerordentl. K. ausdrücklich die Zustimmung verweigern.
20.06.2006 um 13:12 Uhr
Sicherlich wäre interessant, auf welcher Basis der AG zu der Auffassung kommt, den Vertrag zu kündigen.
Wäre es denkbar, das es sich um eine Befristung mit Sachgrund handelt, und der Sachgrund (zum beispiel lange Krankheit) unerwartet endete ? Bin allerdings nicht sicher, ob in diesem Falle eine Kündigung notwendig wäre.
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