örtliche JAV
Hallo ! Wollte mal fragen ob ich als örtliche JAV (Dienstort Mainz) auch das Recht habe fest hier übernommen zu werden bzw. Ob mein Arbeitgeber mich nicht sogar hier übernehmen muss. 2. Wo finde ich einen Gesetzestext, Link in dem dies steht. Habe bis jetzt nichts gefunden
Danke.
Community-Antworten (2)
20.06.2006 um 12:57 Uhr
Lese doch mal den § 78a BetrVG. Vielleicht findest Du da das entsprechende.
21.06.2006 um 13:44 Uhr
Hi! Du musst innerhalb der letzten 3 Monate vor Ausbildungsende (also vor der mündlichen) einen Antrag auf unbefristete Übernahme an deine Personalverwaltung senden. Wenn sie den ablehnen, kannst du sogar vors Gericht ziehen und wirst sehr wahrscheinlich gewinnen. Denn sie dürfen den Antrag nur ablehnen, wenn deine Weiterbeschäftigung unzumutbar ist, und dafür müsstest du entweder SEHR viel Dreck am Stecken haben, oder das Unternehmen / die Behörde stünde kurz vor dem Aus und hat auch bei sorgfältigster Prüfung keine Stelle frei.
Der Kündigungsschutz für JAVis gilt übrigens bis 2 Jahre nach Ende deiner Amtszeit. ;o)
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