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Dieser Beitrag ist vor 19 Jahren entstanden. Gesetzliche Regelungen und Rechtsprechung können sich seitdem geändert haben.

Einsicht Dienstplanprogramm

S
samira
Jan 2018 bearbeitet

Hallo, ich arbeite in einem Unternehmen, die ein elektronisches Dienstplanprogramm hat. Seit kurzem bin ich Betriebsratsmitglied. Ich habe bisher keine Leserechte an den Dienstplänen der einzelnen Bereiche, sondern müsste zur Personalabteilung gehen und dort die Dienstpläne einsehen. Kann ich verlangen, dass auf meinem PC eingestellt wird, dass ich ein Leserecht für die Dienstpläne der einzelnen Bereiche bekomme? Es wäre kein Problem, dies einzurichten. Könnt ihr mir helfen, worauf ich mich bei meinem Antrag berufen kann. Vielen Dank.

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Community-Antworten (1)

R
Rollie

19.06.2006 um 19:08 Uhr

Die Tatsache, das Du Betriebsratsmitglied bist, dürfte m.E. nicht dafür ausreichen, Leserechte zu erhalten, da fraglich ist, ob es zu Deinen Aufgaben als Mitarbeiter gehört, Dienstpläne zu kontrollieren.

Das Gremium könnte ggf. im Rahmen einer Beschlußfassung einfordern, beispielsweise Kopien zu erhalten.

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