Erstellt am 19.06.2006 um 17:08 Uhr von Rollie
Die Tatsache, das Du Betriebsratsmitglied bist, dürfte m.E. nicht dafür ausreichen, Leserechte zu erhalten, da fraglich ist, ob es zu Deinen Aufgaben als Mitarbeiter gehört, Dienstpläne zu kontrollieren.
Das Gremium könnte ggf. im Rahmen einer Beschlußfassung einfordern, beispielsweise Kopien zu erhalten.