Erstellt am 09.05.2005 um 09:00 Uhr von Nidis
Hallo Maiki! Der AG muß euch auf jeden Fall informieren bzw. die Unterlagen zur Verfügung stellen was das Programm alles kann. Fordert euch alles ein, was eurer Meinung nach wichtig ist. Ihr müßt euch selbst ein Bild davon machen können was das Programm kann und ob ihr eine Mitbestimmung nach § 87 BetrVG habt.
Gruß Nidis